Schiedsspruch zu ambulanten Operationen
25.02.2013 -
Schiedsspruch zu ambulanten Operationen. „Für ambulante Operateure in Niedersachsen wird es kein zusätzliches Honorar geben, das ihnen kostendeckende Eingriffe ermöglicht.
"Damit sind niedersächsische Patienten schlechter gestellt als im Rest der Bundesrepublik.“
Dies ist das Resümee des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Eberhard Gramsch, nach der Schiedsamtsverhandlung zum Honorarverteilungsvertrag. „Gegen den Schiedsspruch wird die KVN vor Gericht gehen“, kündigte Gramsch an.
Die Krankenkassen haben eine finanzielle Förderung der ambulanten Operationen kategorisch abgelehnt und eine Umverteilung des Honorars aus anderen ärztlichen Bereichen gefordert.
Dieser Marschrichtung ist das Schiedsamt unter Berufung auf Formalien gefolgt.