Gesundheitsökonomie

Zillmerung der Klinikrente droht das Aus

20.12.2010 -

Der Zillmerung  der Klinikrente droht das Aus, der Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer kurzzeitigen Verrechnung von Vertragsabschlusskosten (Zillmerung) bei arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge- Tarifen hat nun ein jähes Ende gefunden. Durch die unerwartete Rücknahme der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) durch den beklagten Arbeitgeber hat das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) München vom 15. 3. 2007 (Az. 4 Sa 1152/06) Rechtskraft erlangt und wird in Sachen Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) künftig die Arbeitgeber, ihre Berater und die Versicherungswirtschaft in die Knie zwingen.

Von dem Urteil des LAG München sind alle Entgeltumwandlungsverträge mit einer Abschlusskostenverteilungen von weniger als zehn Jahren betroffen. Es ist zu befürchten, dass mehrere Millionen bestehende Betriebsrenten- und Riesterrenten- Verträge aus Entgeltumwandlung rückabgewickelt werden.

Da gezillmerte Tarife bei der Entgeltumwandlung gar keine Betriebsrenten- Versorgung schaffen können, besteht der Lohnanspruch des Arbeitnehmers weiter. Damit muss der Arbeitgeber auf die vermeintlich „umgewandelten" Beiträge Lohnsteuern (nach)zahlen und Sozialabgaben (nach)entrichten. Es ist davon auszugehen, dass die Betriebsprüfer der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden entsprechende Kontrollen bei den Arbeitgebern durchführen und Nachforderungen geltend machen werden. Sollte ein Unternehmen dadurch insolvent werden, würde Untätigkeit jetzt auch noch Insolvenzverschleppung bedeuten – mit persönlicher Haftung der Geschäftsleiter, die dann auch noch ihr privates Vermögen nebst Altersversorgung verlieren könnten.

Innerhalb der Rückabwicklung werden die Arbeitgeber künftig alle bezahlten Beiträge und eine übliche Kapitalmarktverzinsung für diese Gelder von den Versicherungsgesellschaften zurückverlangen können. Die deutschen Versicherer hätten bereits durch das Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts vom 17. 1. 2005 (Az. 19 Ca 3152/04) sensibilisiert sein müssen. Dennoch haben sie die Arbeitgeber mit lediglich 1,5 Mrd. € Haftungsfreistellungen abzusichern versucht, allerdings nur für solche Entgeltumwandlungsverträge, die in der 2. Jahreshälfte 2007 abgeschlossen wurden. Dabei wurden entsprechende Rückstellungen in 2007 nicht einmal bilanziert. Für Vertragsabschlüsse vor Juni 2007 und ab 2008 haben die Versicherer den Arbeitgebern gegenüber keine Haftungsfreistellungsleistungen zu bieten.

Der Sachverständige für Versicherungsmathematik und Aktuar DAV, Peter Schramm aus Diethardt, geht davon aus, dass der potentielle Schaden für die Wirtschaft aus Mehrbelastungen durch Lohnnachzahlungen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, „Nachzahlungszinsen“ und Rechtskosten weit mehr als 50 Mrd. € betragen wird.

Haftungsexperte warnt

Nach Einschätzung des Münchner Haftungsexperten, Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala stehen den Arbeitgebern entsprechende eigene Schadensersatzansprüche aus der Beraterhaftung gegenüber Vermittlern und Trägern der bAV zu, an denen sie sich schadlos halten können. „Das jetzt rechtskräftige Münchner Urteil“, so Fiala, „kann nun auch das Aus für die Branchenversorgungswerke, wie beispielsweise für die KlinikRente und auch für die aus Entgeltbestandteilen finanzierte Riesterrente bedeuten.“

Der Münchner Jurist empfiehlt denjenigen Arbeitgebern, die sich berechtigten Ansprüchen ihrer Mitarbeiter ausgesetzt sehen, rechtzeitig sicherzustellen, dass sich gegebenenfalls die Vermittler bzw. deren Produktgeber innerhalb einer denkbaren Haftung wegen fehlerhafter Beratung oder unterlassener Aufklärung an den Kosten und Lasten des betreffenden Unternehmens beteiligen werden.

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