Nadelstichschutz: B. Braun Sicherheits-Venenverweilkanülen schützen das Personal
30.09.2012 -
Nadelstichschutz: B. Braun Sicherheits-Venenverweilkanülen schützen das Personal. Mit der Novelle der Technischen Regel für „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250), die am 1. August 2006 (siehe hierzu Management & Krankenhaus 9/2006, Seite 21) in Kraft tritt, werden die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen (NSV) jetzt verbindlicher festgeschrieben. Damit könnte die Anzahl der Verletzungen mit spitzen oder scharfen Gegenständen im Gesundheitswesen signifikant gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass die Betreiber medizinischer Einrichtungen und alle beteiligten Gruppen ihre Pflichten wahrnehmen und die technischen Regeln verantwortlich umsetzen.
Bei der Arbeit im deutschen Gesundheitswesen ereignen sich jährlich bis zu 500.000 Schnitt-, Stichund Kratzverletzungen. Dabei kann sich das Personal mit gefährlichen Erkrankungen wie Hepatitis B und C oder HIV infizieren. Besonders hohes Risikopotential bergen Bereiche wie Rettungsdienste, Notfallaufnahmen (auch Notfallpraxen) oder Gefängniskrankenhäuser. Für diese Bereiche wird deshalb der Einsatz von Sicherheitsprodukten verbindlich gefordert. Darüber hinaus wird die Verwendung sicherer Arbeitsgeräte für die Fälle vorgeschrieben, in denen Körperflüssigkeiten in Mengen übertragen werden können, die für eine Infektion relevant sind. Ein Beispiel ist die Blutentnahme. Auch für ambulant tätiges Personal gelten diese Vorsichtsmaßnahmen, wenn nicht absolut sichergestellt ist, dass der Patient nicht kritisch infektiös ist. Eine Möglichkeit, sich effektiv vor Nadelstichverletzungen zu schützen, ist die Verwendung von Sicherheitsvenenverweilkanülen.
Wichtig ist hier, dass der Schutzmechanismus sich selbst aktiviert, wie es bei den Sicherheitsvenenverweilkanülen Vasofix Safety, Vasocan Safety oder Introcan Safety der Fall ist. Der Vorteil: Selbst in hektischen Situationen sind Ärzte und deren Personal (Praxispersonal, Pflegekräfte) geschützt, da sie nicht selbst daran denken müssen, den Schutzmechanismus auszulösen. Einige Krankenhäuser, viele Arztpraxen sowie das Bayrische Rote Kreuz haben längst erkannt, wie wichtig ausreichender Schutz ist, und bereits vor der Novelle der Technischen Regeln für „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ beispielsweise auf Sicherheitsvenenverweilkanülen umgestellt. Vorreiter war das Universitätsklinikum Düsseldorf, das schon im vergangenen Jahr in einer Großaktion herkömmliche Venenverweilkanülen gegen Vasofix Safety ausgetauscht hat.