Gesundheitspolitik

Transplantation: Chirurgen fordern Widerspruchslösung

05.05.2011 -

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie fordert eine gesetzliche Neuregelung für die Organspende. Sie schlägt vor, der Widerspruchslösung Österreichs zu folgen, was die Versorgungslage mit Organen sehr verbessert.

„Organspende oder nicht. Diese Entscheidung sollte niemand seinen Angehörigen überlassen", mit klaren Worten sprach sich der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, auf dem 128. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) dafür aus, die Organspende gesetzlich neu zu regeln. 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Täglich sterben mindestens drei, weil sie dieses nicht rechtzeitig erhalten. Hier müsse der Gesetzgeber endlich aktiv werden, forderten die Chirurgen.

Beispiele aus europäischen Ländern wie Österreich zeigen, dass vor allem durch die „Widerspruchslösung" erheblich mehr Organtransplantationen möglich seien. „In Deutschland warten Patienten sechs Jahre auf eine neue Niere, in Österreich sechs Monate", unterstreicht Prof. Dr. Jürgen Klempnauer, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover. Sie müssen oft lebenslang zur Dialyse, was ihre Lebensqualität erheblich einschränkt. Für Menschen, die auf ein Herz, eine Lunge oder Leber warten, sind diese Zeiten oft zu lang. Sie sterben, bevor sie das lebensrettende Organ erhalten.

Dieser Missstand hat mit den in Deutschland geltenden Regeln zur Organspende zu tun: Bei uns müssen sich potenzielle Spender aktiv dafür entscheiden, dass nach ihrem Tod Organe entnommen und für eine Transplantation genutzt werden dürfen.

Obwohl fast 75% der Deutschen bei Umfragen einer Organspende zustimmen würden, besitzen nur 12% einen Organspendeausweis. Bei der österreichischen Widerspruchslösung muss jeder Bürger aktiv widersprechen, wenn er seine Organe nach dem Tod nicht spenden möchte. Bei acht Mio. Einwohnern widersprechen nur 2000 pro Jahr. Entsprechend gut ist die Versorgungslage mit Spenderorganen.

Steinmeier plädierte für einen Mittelweg zwischen der heute geltenden Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung - er sprach sich für eine „Entscheidungslösung" aus: Diese sieht vor, dass jeder Bundesbürger mindestens einmal im Leben bestimmt, ob er nach seinem Tod seine Organe zur Verfügung stellen möchte oder nicht.

Diese Regelung würde nicht nur potenziellen Organempfängern nutzen, sondern auch die Angehörigen von einer Entscheidung entlasten: Denn sie sind es, die ja oder nein sagen müssen, wenn der Verstorbene als potenzieller Spender in Frage kommt und kein Organspendeausweis vorliegt.

Die Vertreter der DGCH fordern geänderte gesetzliche Regelungen. „Die medizinischen Möglichkeiten der Organtransplantation sind so ausgereift, dass wir vielen Menschen helfen könnten, wenn wir über genug Spenderorgane verfügen würden. Daher wäre für das Wohl der Patienten eine Widerspruchslösung die beste Regelung", so Prof. Dr. Axel Haverich, Präsident der DGCH. Gleichzeitig sollte auch die Lebendspende von Organen stärker berücksichtigt werden. Begleitend sollten sich auch die Klinikstrukturen ändern. So steigt z.B. die Zahl der Transplantationen, wenn die Koordinatoren vor Ort tätig sind.

Außerdem forderten die Chirurgen, die Entscheidung des Einzelnen für oder gegen eine Organspende transparent zu dokumentieren - z.B. im Führerschein, dem Personalausweis oder auch elektronisch.

Kontakt

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Deutschherrnufer 52
60594 Frankfurt

+49 69 677 328 9420
+49 69 677 328 9409

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