Aus den Kliniken

B. Braun hält an Anfechtungsklage fest

27.06.2013 -

Die B. Braun Holding hält an ihrer Anfechtungsklage gegen das Abstimmungsergebnis der Hauptversammlung des privaten Klinikträgers Rhön fest. Bei dem Votum zur Abschaffung der in der Rhön-Satzung festgeschriebenen 90-Prozent-Hürde für wichtige Entscheidungen hätten Aufsichtsrat und Vorstand das Beschlussergebnis gezielt verfälscht, um die erforderliche Mehrheit stellen zu können. Nun versuche der Konzern offenbar zudem, bereits vor der sachlichen Überprüfung durch die Gerichte Fakten zu schaffen. In der Praxis sei es üblich, die gesetzliche Frist von einem Monat für Anfechtungsklagen abzuwarten.

Rhön hatte gestern angekündigt, rund zwei Wochen nach der Hauptversammlung die Abschaffung der Sperrklausel ins Handelsregister eintragen lassen zu wollen. Die von der B. Braun Holding angekündigte Anfechtungsklage sei bislang nicht schriftlich zugestellt worden. Die zu erwartende Begründung halte der Vorstand aber nach eingehender Prüfung ohnehin für nicht stichhaltig und habe sich auch im Interesse des Unternehmens und der Aktionäre gegen ein längeres Warten entschieden.

Auf der Hauptversammlung am 12. Juni hatte Rhön seine Aktionäre über die Abschaffung der Sperrklausel abstimmen lassen, um den Weg frei zu machen für die geplante Übernahme von Rhön durch Fresenius. Der Gesundheitskonzern hatte bereits im vergangenen Jahr eine Offerte gemacht, die aber an eben jener 90-Prozent-Hürde gescheitert war, weil der Konkurrent Asklepios und die B. Braun Holding, Mutter des Medizintechnikherstellers B. Braun Melsungen, sich jeweils Aktienpakete von rund 5 Prozent und so eine gemeinsame Sperrminorität gesichert hatten. Experten hatten deshalb nicht mit einem Kippen der Sperrklausel auf der Hauptversammlung gerechnet.

Nach Darstellung von Rhön hatten die Stimmen der B. Braun Holding aber aufgrund eines Formfehlers nicht gezählt werden können. B. Braun hält dagegen, dass Rhön den stimmberechtigten Vertreter der Holding auf der Hauptversammlung zugelassen und ihm die Stimmkarte ohne Weiteres ausgehändigt habe. Die Stimmen seien in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung angemeldet, vertreten und ausgeübt worden. Rhön habe hingegen schon im Vorfeld der Hauptversammlung nach Mitteln gesucht, die zu erwartenden Gegenstimmen zu eliminieren, teilte die Holding gestern unter Verweis auf Medienberichte mit. Den von Rhön angeführten Formfehler kann B. Braun nicht nachvollziehen und ist überzeugt, mit seiner Klage Erfolg zu haben.

 

Kontakt

B. Braun Melsungen AG

Carl-Braun-Straße 1
34212 Melsungen

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