Gesundheitspolitik

E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend

14.07.2023 - Beim elektronischen Rezept (E-Rezept) läuft seit dem 1. Juli 2023 der bundesweite Testbetrieb. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung für alle Arztpraxen verpflichtend.

Daher richtet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen dringenden Appell an alle Vertragsärzte: Nutzen Sie die verbleibende Zeit zur Vorbereitung.

Die Datenschutzbedenken sind ausgeräumt, der Weg für das E-Rezept ist frei: Seit dem 1. Juli 2023 wird die neue Einlösevariante über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sukzessive eingeführt. Der größte Vorteil für Patienten: Beim Einlösen des Rezeptes in der Apotheke ist lediglich die eGK als Authentifizierung erforderlich. Im bundesweiten Test geht es jetzt darum, die digitalen Prozesse weiter aufeinander abzustimmen.

„War immer der Königsweg“

KVWL-Vorstand Thomas Müller: „Ich bin sehr froh, dass der Gesetzgeber unserem Vorschlag gefolgt ist, die eGK als Tool für das elektronische Rezept zu nutzen. Für uns war diese Variante immer der Königsweg, da für alle Beteiligten am einfachsten umsetzbar. Alle anderen Wege sind aktuell noch nicht geeignet, den erforderlichen niedrigschwelligen Zugang für alle sicherzustellen. Wir appellieren nun dringend an unsere Mitglieder, nicht länger zu warten, sondern sich jetzt mit ihrem Softwarehaus in Verbindung zu setzen, um ihre Praxis auf den Einsatz des E-Rezeptes vorzubereiten.“

Informationsveranstaltungen im August und September

Die KVWL hat Erkenntnisse aus dem ersten Rollout des E-Rezeptes im vergangenen Jahr ausgewertet und in enger Abstimmung mit den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung ihr Beratungsangebot noch einmal deutlich ausgeweitet. Sie steht den Vertragsärzten wieder mit Rat und Tat zur Seite, unter anderem wird es in den nächsten Wochen mehrere Online-Informationsveranstaltungen geben.

Einer, der das elektronische E-Rezept bereits in seiner Praxis nutzt, ist Dr. Peter Münster. Der Allgemeinmediziner aus Münster sieht beim E-Rezept viele Vorzüge: „Wenn man sich einmal mit den Details beschäftigt hat, liegen die Vorteile auf der Hand: Ich nutze zum Beispiel die Komfortsignatur der Rezepte. Das mache ich am PC und spare mir so beim Raumwechsel den Gang zum Anmeldetresen. Nachdem wir die neuesten Updates aufgespielt haben, läuft es bei uns reibungslos!“

Und noch einen Vorteil bietet das E-Rezept – beispielsweise bei der Verordnung von Dauermedikationen: Wenn der Patient im Quartal bereits in der Praxis war und die eGK dort eingelesen worden ist, kann die Rezept-Ausstellung ohne erneuten Praxis-Besuch erfolgen.

Kontakt

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund

+49 23194321186
+49 23194323133

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