Gesetzgeber muss Patientensicherheit wahren
28.09.2010 -
Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begrüßt die Forderung des Bundesrates, beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte stärker zu berücksichtigen.
"Wir halten die bisher im AMNOG-Entwurf vorgesehene Regelung für unverantwortlich, dass bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln lediglich eine Indikation übereinstimmen muss, damit die vom Arzt verordneten Präparate gegen andere ausgetauscht werden dürfen, für die die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat", so DGbV-Präsident Dr. John N. Weatherly. Patienten werden Medikamenten nicht vertrauen, bei denen statt ihrer Krankheit andere Indikationen in der Packungsbeilage aufgeführt sind. Das kann dazu führen, dass lebensnotwendige Arzneimittel nicht eingenommen und schwerwiegende Folgeschäden riskiert werden. Kaum auszudenken ist, wenn aufgrund dieses Austauschs einem Patienten ein körperlicher Schaden zugefügt wird. Außerdem sei die Haftungsfrage absolut offen.
Bereits heute nehmen Patienten mit einer chronischen Erkrankung, denen für einen längeren Zeitraum Medikamente verschrieben wurden, diese Medikamente nach einiger Zeit nicht mehr ein. Nach Schätzungen setzen rund 20 bis 40% aller Patienten mit längerfristiger Arzneimittel-Verordnung das Medikament vorzeitig ab. Diese Therapieabbrüche gefährden oft nicht nur den Behandlungserfolg. Vielmehr werden damit Milliardensummen im Gesundheitswesen völlig unsinnig verschwendet. Die jährlichen direkten Kosten mangelnder Therapietreue (Non-Compliance) werden in Deutschland auf über 5-10 Mrd. € geschätzt. Man nimmt an, dass zusätzlich noch einmal Folgekosten in derselben Höhe entstehen, u. a. durch eine Chronifizierung von Krankheitssymptomen.
Die Arzneimittelexperten der DGbV, der Mediziner Prof. Dr.Dr.Dr. Dieter Adam, München, und Dr. Ulrich Krötsch, München, schließen sich der Forderung des Bundesrates und weiterer Experten an. Auch sie fordern, dass im Rahmen von Rabattverträgen die ursprünglich verordneten Arzneimittel nur noch durch solche wirkstoffgleichen Präparate in der Apotheke ersetzt werden dürfen, die für alle diejenigen Krankheitsbilder zugelassen sind, bei denen auch die vom Arzt verschriebenen Medikamente eingesetzt werden sollen.
Die DGbV fordert den Gesetzgeber auf, sich nicht über einen solchen sinnvollen Vorschlag hinwegzusetzen und seine Verantwortung für die Patientensicherheit ernst zu nehmen. Schließlich sind eine bessere Patientencompliance und ein gutes Versorgungsmanagement mit den richtigen Medikamenten der beste Garant für eine effiziente Krankenbehandlung, die nicht durch kontraproduktive Rabattvertragsregelungen behindert werden sollte.