Krankenkassen behalten Teile von Klinikrechnungen ein und lösen Klagewelle aus
Vorgehen der Krankenkassen widerspricht dem gesetzgeberischen Willen – Schnelle Lösung muss gefunden werden
Als Reaktion auf verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hat der Bundestag am 9.11.2018 mit der Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) die Verjährung für Forderungen der Krankenkassen aus Krankenhausrechnungen von vier auf zwei Jahre verkürzt.
Damit will der Bundesgesetzgeber erreichen, dass Behandlungen, die in der Vergangenheit erbracht und ohne Beanstandungen abgerechnet worden sind, nicht nachträglich in Frage gestellt werden. Das soll auch gelten wenn das BSG die Abrechnungsvoraussetzungen im Nachhinein verändert und die Fälle schon mehr als zwei Jahre zurückliegen. Betroffen sind insbesondere Schlaganfälle und die geriatrische Versorgung.
„Tatsächlich lösen die Krankenkassen aber eine Klagewelle aus und verrechnen aktuelle Rechnungen mit vermeintlichen Forderungen aus der Vergangenheit“, so der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, zur momentanen Situation. „Das ist eine außergewöhnliche und belastende Situation für die Krankenhäuser und es ist völlig nachvollziehbar, dass die Krankenhausgeschäftsführer empört reagieren und die sofortige und vollständige Bezahlung der aktuellen Rechnungen verlangen“, unterstreicht Piepenburg. Hier gehe es schließlich um mindestens 30-40 Mio. Euro im Land. Und diese Zahl könne sich noch deutlich erhöhen, denn noch seien nicht alle Klagen bei den Krankenhäusern eingegangen und könnten daher noch nicht abschließend bewertet werden.
Das Vorgehen der Krankenkassen widerspräche dem gesetzgeberischen Willen ganz eindeutig. Der Gesetzgeber will, dass die nach damaligen Vorgaben korrekt abgerechneten Fälle heute nicht in Frage gestellt würden, so der Vorstandsvorsitzende. Um einen Ausweg aus der schwierigen Situation zu finden, laufen aktuell Gespräche zwischen der BWKG und den Krankenkassen. „Wir erwarten eine schnelle Lösung, die dem Willen des Gesetzgebers Rechnung trägt“, unterstreicht Piepenburg. In diesem Zusammenhang begrüße er auch den Runden Tisch auf der Bundesebene ausdrücklich, der Ende der vergangenen Woche von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums einberufen worden ist.