Aus den Kliniken

Laborärzte fordern klare Verfahrensregeln

08.12.2020 - Alarmiert zeigt sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) durch die Qualitätsunterschiede der in Deutschland zugelassenen Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus.

Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung vom 2. Dezember können nichtmedizinische Einrichtungen Schnelltests für den Eigenbedarf selbst auswählen und beschaffen. Die Qualität der erstattbaren Point-of-Care-Tests unterscheidet sich jedoch erheblich – mit entsprechenden Risiken für gefährdete Patientengruppen.

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte weist darauf hin, dass die vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Antigen-Schnelltests bislang noch keiner externen Prüfung unterzogen wurden und die Angaben zur Sensitivität und Spezifität nur auf einer Selbstdeklaration beruhen. „Gerade in Alten- und Pflegeheimen bestehen erhebliche Risiken, wenn jetzt Schnelltests das PCR-Standardverfahren im medizinischen Labor ersetzen. An Schulen potenziert sich die Gefahr falscher Schnelltestergebnisse, wenn Lehrer sich selbst testen“, so der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski. Nicht nur bei Abstrichnahme und Testqualität zeige sich: „Die Coronavirus-Labordiagnostik und Vor-Ort-Schnelltests sind getrennte Welten“.

Die Testqualität und der Infektionsschutz für die Testenden unterscheide sich fundamental: „Im medizinischen Labor gilt, kein Infektionstest ohne Sicherheitswerkbank, die gefährliche Aerosole abzieht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn außerhalb medizinischer Labors offene Testsysteme eingesetzt werden und Laien testen, geschieht das immer unter fragwürdigen Bedingungen.“

Da positive Ergebnisse derartiger Antigen-Schnelltests zudem nicht gemeldet werden müssten, liefen die Schnelltests vielfach „unter dem Radar der Gesundheitsämter“. Das Monitoring des Infektionsgeschehens in Deutschland werde zwangsläufig massiv geschwächt. „Wenn Antigen-Schnelltests die zuverlässigen PCR-Tests im fachärztlichen Labor ersetzen, müssen alle Beteiligten mit deutlich mehr unerkannten Coronavirus-Infektionen rechnen“, so Bobrowski.

Der BDL fordert daher klare Verfahrensregeln. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Altenpflege müssten klarer und verbindlicher formuliert werden. Allgemein müsse gelten, wer sich eng mit vielen Menschen umgibt, darf nur durch fachkundiges medizinisches Personal getestet werden. Positive Ergebnisse aller Antigen-Schnelltests müssten unverzüglich durch Facharzt-Labore im PCR-Verfahren bestätigt werden. Zudem müssten an jedem nichtmedizinischen Testort Mindeststandards für den Infektionsschutz bei Abstrich, Testdurchführung und Entsorgung benutzter Tests gelten.

Kontakt

Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V.

Platz vor dem Neuen Tor 2
10115 Berlin

+49 30 239 374 43

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