Niedersachsens Krankenhäuser brauchen Unterstützung der Politik in vierter Corona-Welle
Maximale Leistungsfähigkeit der Kliniken muss sichergestellt werden – Entlastung des Personals und finanzielle Absicherung der Krankenhäuser dringend nötig
Infolge des dynamischen Infektionsgeschehens wird der Druck auf die Krankenhäuser in den kommenden Wochen absehbar zunehmen. Um eine optimale Versorgung aller Patientinnen und Patienten auch in der vierten Corona-Welle flächendeckend gewährleisten zu können, sind die Kliniken dringend auf unterstützende Maßnahmen der Politik angewiesen, betont die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG).
Eine erneut steigende Anzahl schwerkranker und pflegeintensiver Covid-19-Patientinnen und Patienten werde die Krankenhäuser und ihr Personal, das sich pandemiebedingt seit 20 Monaten in einer sehr belastenden Ausnahmesituation befindet, vor große Herausforderungen stellen. „In Anbetracht der sich aufbauenden massiven vierten Corona-Welle müssen die Krankenhäuser von der Politik in die Lage versetzt werden, alle verfügbaren Ressourcen auf die Pandemiebewältigung zu konzentrieren“, fordert Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. „Die Weichen hierfür sind schnellstmöglich zu stellen. Nur so kann die maximale Leistungsfähigkeit der Kliniken sichergestellt werden“, so Dr. Aldag weiter.
Damit das Klinikpersonal sich mit allen Kräften der Versorgung der Patientinnen und Patienten widmen kann, ist es – wie bereits bei den vorherigen Wellen – spürbar von Bürokratie- und Dokumentationsanforderungen zu entlasten. Aufgrund der bereits jetzt angespannten personellen Situation in den Krankenhäusern seien dringend sämtliche Sanktionsregelungen hinsichtlich der Pflegepersonaluntergrenzen sofort auszusetzen, fordert die NKG von den politisch Verantwortlichen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kliniken für ihr Engagement in der Behandlung von zusätzlichen Covid-19-Patientinnen und Patienten auch noch finanziell bestraft werden. Es dürfe nicht passieren, dass Krankenhäuser gezwungen werden, Betten zu sperren und damit notwendige Versorgungskapazitäten nicht bereitstellen können oder sogar abbauen müssen. Zudem müsse die Prüfquote des Medizinischen Dienstes auch für 2022 wieder auf 5 Prozent abgesenkt werden. Die für die Kliniken aufwendigen OPS-Strukturprüfungen seien zwingend um ein weiteres Jahr auf 2023 zu verschieben.
Neben der schnellen Entlastung des Personals ist es aus Sicht der NKG ebenso entscheidend, die Krankenhäuser in einer vierten Corona-Welle finanziell abzusichern. Hierzu sei es erforderlich, dass für alle Krankenhäuser – analog zur zweiten Corona-Welle – erneut ein finanzieller Rettungsschirm zur Verfügung gestellt wird. Flächendeckende Kapazitätseinschränkungen aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens träfen selbstverständlich alle Kliniken, auch solche ohne Covid-19-Belegung. Zahlreiche Krankenhäuser seien absehbar gezwungen, planbare Eingriffe und Leistungen zu verschieben, um ausreichend Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und Patienten vorhalten zu können oder um andere Kliniken zu entlasten. Damit verbundene Liquiditäts- und Erlöseinbrüche müssen kompensiert werden, um wirtschaftlichen Schaden von den Krankenhäusern abzuwenden.
„Mit Blick auf die derzeit laufenden politischen Beratungen bitten wir die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene eindringlich darum, die Krankhäuser in dieser besorgniserregenden Situation nach Kräften zu unterstützen“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung werden die Krankenhäuser zwingend liquiditätssichernde Maßnahmen benötigen. Hierzu gehören die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen, ein angepasster Ganzjahresausgleich für das Jahr 2021 sowie die Fortführung des Zuschlags zur Finanzierung von Corona bedingten Mehrkosten“, so Engelke. Außerdem sind bis heute die versprochenen zusätzlichen Mittel zur vollständigen Finanzierung der Pflegepersonalkosten in den Krankenhäusern nicht angekommen. Hier ist schnellstmöglich eine Liquiditätsunterstützung durch Anhebung des sogenannten vorläufigen Pflegeentgeltwertes nötig.
Zur Budgetabsicherung und Planbarkeit im dritten Pandemiejahr 2022 müsse bereits jetzt ein Ganzjahreserlösausgleich auf den Weg gebracht werden. Denn es sei absehbar, dass die Hospitalisierungszahlen und die Inzidenz in der Bevölkerung bis ins Jahr 2022 hinein auf einem hohen Niveau bleiben werden – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser.
Kontakt
Niedersächsische Krankenhausgesellschaft - NKG
Thielenplatz 3
30159 Hannover
+49 511 30763 0
+49 511 30763 11