Reha braucht Härtefallregelung bis zum nächsten Winter
13.12.2022 - Morgen berät der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages abschließend über die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme sowie über Härtefallregelungen.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordert, für Reha-Einrichtungen einen Härtefallfonds bis zum Winter 2023/2024 einzurichten. Geschieht das nicht, drohen Angebotseinschränkungen bei der medizinischen Rehabilitation, mahnt der Verband.
Koalition sollte Kommissionsempfehlung folgen
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): „Die Koalitionsfraktionen sollten den Empfehlungen der Expertenkommission folgen und die Laufzeit des Härtefallfonds für Reha-Einrichtungen bis zum Winter 2023/2024 verlängern. Nach jetzigem Stand soll der Erdgas-, Wärme- und Stromkostenzuschuss nur für das auslaufende Jahr 2022 beschlossen werden. Das kann die erheblichen Finanzierungslücken, die den Kliniken trotz der Gas-Wärme-Preisbremse 2023 und 2024 entstehen, nicht decken. Die mit der Preisbremse erwarteten Einsparungen von 20 Prozent beim Strom und 30 Prozent beim Gasverbrauch können die Reha-Einrichtungen nicht kurzfristig realisieren. Zudem liegen auch die gedeckelten Energiekosten schon weit über den in der Vergangenheit von den Einrichtungen verhandelten Preisen. Hinzu kommen erhebliche Belastungen durch höhere Sachkosten etwa für Lebensmittel, Medizinprodukte, Dienstleistungen.“
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme hatte für die Rehabilitationskliniken einen Härtefallfonds für die Jahre 2023 und 2024 vorgeschlagen.
Ausgleich durch Vergütungsanpassungen ist ungeklärt
Rümmelin weiter: „Ohne eine Härtefallregelung bis zum nächsten Winter drohen Angebotseinschränkungen in der medizinischen Rehabilitation und die Versorgungslandschaft wird gefährdet. Das gilt insbesondere, da die Kliniken bislang keine Sicherheit darüber haben, dass Finanzierungslücken im Rahmen der anstehenden Vergütungsverhandlungen mit der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung geschlossen werden. Wo die Verhandlungen für 2023 bereits abgeschlossen sind, wäre dies auch nicht mehr umsetzbar. Wenn der Gesetzgeber den Härtefallfonds nicht erweitert, müssten die Kostenträger gesetzlich zu den notwendigen Vergütungsanpassungen verpflichtet werden. Nur dann ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die Leistungserbringung der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gesichert.“
Die medizinische Rehabilitation ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgungslandschaft. Sie sichert die Teilhabe am Erwerbsleben, kann Pflegebedürftigkeit verhindern und die Teilhabe chronisch kranker Menschen verbessern. Zudem erfordern viele unmittelbare und mittelbare Folgen der Corona-Pandemie wie beispielsweise Post- und Long-Covid-Symptome sowie Erkrankungen aufgrund von Isolation, Bewegungsmangel, psychischen Belastungen oder einer verzögerten akutmedizinischen Behandlungen Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
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