ZVEI-Umfrage: Drei Viertel der Deutschen wollen die ePA
14.11.2023 - Patient*innen wollen die elektronische Patientenakte „für alle“ (ePA).
Das legen aktuelle Zahlen der GfK im Auftrag des ZVEI nahe. Rund drei Viertel der Befragten bewerten die ePA positiv (71%), nur 17% sehen keine Vorteile darin. Zustimmung findet die ePa dabei nicht nur bei gesetzlich, sondern auch bei privat Versicherten. Gleichzeitig muss die Digitalakte aber einfach zu handhaben sein. So sind ebenfalls drei Viertel der Befragten dafür, dass das behandelnde ärztliche Personal bereits im Vorfeld, aber spätestens zu Beginn des Termins von sich aus um Einsicht in die elektronische Akte bittet (76%). Weiterhin ist es 75%wichtig, dass die medizinischen Daten nach der Untersuchung automatisch und unaufgefordert vom ärztlichen Personal in die ePA eingetragen werden. „Diese Ergebnisse zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger hinter den Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung im Gesundheitssektor stehen. Es ist daher jetzt am Gesetzgeber die Voraussetzungen zu schaffen, um die Erwartungen der Bürginnen und Bürger zu erfüllen“, so Hans-Peter Bursig, ZVEI-Bereichsleiter Gesundheit.
Die Umfrage zeigt weiterhin, dass Patient*innen einerseits die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten nicht abgeben und sie zu jeder Zeit einsehen können möchten, andererseits aber auch mit den Daten Forschung und Entwicklung unterstützen. 77%der Befragten ist es etwa wichtig oder gar sehr wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, bestimmte Daten in ihrer Akte zu verbergen, auch wenn dadurch wichtige Informationen im möglichen Behandlungsfall nicht zur Verfügung stünden. Zugleich sind 68% der Befragten bereit, ihre Daten für Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen, wenn kein Bezug zu ihrer Person möglich ist und der Verwendungszweck geprüft wurde. „Die Patientinnen und Patienten sind offensichtlich bereit, mit ihren Daten Gutes zu tun und sie für Forschung und Entwicklung zugänglich zu machen. Für die forschungsstarke Branche der elektromedizinischen Technik, die jährlich bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes in den Bereich investiert, sind die Umfrageergebnisse besonders erfreulich. Diese Daten ermöglichen es der Branche, weiterhin zu einer insgesamt verbesserten Gesundheitsversorgung beizutragen. Der Gesetzgeber muss mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz diesen Zugang konsequent offenhalten und verstärken“, so Bursig weiter.
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