Gesundheitspolitik

Krankenhausdirektoren: GKV-Finanzierungsgesetz schwächt die Krankenhäuser

Statement von Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD)

18.11.2010 -

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) unterstützt grundsätzlich das Ziel der Regierungskoalition, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen. Die im GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) festgeschriebenen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung für die Krankenhäuser lehnt das Krankenhausmanagement aber vehement ab. Nicht nur, weil zu bezweifeln ist, dass es angesichts der Wirtschaftsentwicklung tatsächlich demnächst zu einem Defizit in Höhe von 11 Milliarden Euro in der GKV kommen wird.

Der VKD kann nicht akzeptieren, dass den Krankenkassen finanzielle Sicherheit garantiert wird, während den Krankenhäusern über den Kontrahierungszwang Leistungsverpflichtungen auferlegt, ihnen gleichzeitig aber die Planungsgrundlagen für eine effiziente Betriebsführung entzogen werden. Das Gesetz stabilisiert die Kassenfinanzen. Es schwächt aber die stationäre Gesundheitsversorgung.

Das Krankenhausmanagement muss nun kurzfristig Entscheidungen darüber treffen, wie es im kommenden Jahr seine Aufgaben trotz allem erfüllen kann. Angesichts der jetzt bereits in vielen Häusern zu konstatierenden prekären wirtschaftlichen und personellen Lage - entstanden u.a. durch vorausgegangene politisch verordnete Sparrunden - wird das nicht einfach und oft nicht mehr zu schaffen sein. Wie will die Regierung den Bürgern erklären, dass es dann den Krankenkassen zwar wieder gut geht, die Krankenhäuser aber die notwendige Qualität nicht mehr halten können? Das aber ist die reale Gefahr.

Denn weiterer Personalabbau ist unter diesen Umständen unvermeidlich. Schon vor drei Jahren zeigte eine Gesundheitsstatistik der OECD, dass die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern im internationalen Vergleich mit 10,8 Krankenhausmitarbeitern je 1000 Einwohner am niedrigsten war. In Österreich waren es z.B. 15,3, in den USA 16,1 Mitarbeiter. Und seitdem ist das Sparen ja fortgesetzt worden. Die staatlich festgelegten Budgetsteigerungsraten haben die jährlichen Tarifsteigerungen nicht auffangen können. Es fehlen Ärzte, es fehlen Pflegende. Nur mit größtem Engagement und persönlichem Einsatz des Personals kann eine gute Qualität der Patientenversorgung noch aufrechterhalten werden. Doch unter dem ständigen Dauerstress leidet diese Motivation. Wer will es jungen Menschen verdenken, dass sie einen Beruf in der Pflege nicht mehr ergreifen wollen?

Dass der ursprüngliche Plan, die Budgetsteigerungsrate für die Krankenhäuser massiv zu reduzieren, fallengelassen wurde, ist der exzellenten Wirtschafts- und Beschäftigungslage geschuldet, nicht aber dem guten Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition, den Kliniken entgegen zu kommen. Ginge es nach Recht und Gesetz, hätte das Bundesgesundheitsministerium zum 30. Juni dieses Jahres einen Orientierungswert zur Kostenentwicklung der Krankenhäuser vorlegen müssen, der sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung zeitnah orientiert und die völlig ungeeignete Grundlohnrate ablöst. Darüber wurde einfach der Mantel des Schweigens gedeckt. Worauf können die Krankenhäuser bei der Politik eigentlich noch bauen?

Einen besonders hohen Kostenzuwachs hat die Politik den Krankenhäusern zudem damit beschert, dass sie die Tarifabschlüsse für das Jahr 2012 abgenickt hat. Das sind mehr als drei Prozent Kostensteigerung nur für den Personalbereich.

Vollkommen kontraproduktiv angesichts steigender Fallzahlen und demografischer Entwicklung ist der ins Gesetz geschriebene 30prozentige Abschlag für mit den Krankenkassen vereinbarte Mehrleistungen. Die Ermittlung des Erlösbudgets war zumindest bisher eindeutig geregelt (§ 4 Abs. 2 KHEntgG). Von Mehrleistungsabschlägen (Ausnahme: Sonderregelung, § 2 a für Jahr 2009) nach Abschluss der DRG-Konvergenzphase ist nirgendwo die Rede. Das Bundesgesundheitsministerium verlässt hier eindeutig die Geschäftsgrundlage!

Das Ministerium kommt auch hier den Krankenkassen entgegen, die schon seit längerer Zeit versuchen, einen 30prozentigen Abschlag in Verhandlungen mit den Krankenhäusern durchzusetzen. An dieser Stelle sei auf die Schiedsstelle Niedersachsen verwiesen, die schon im Jahr 2009 in ständiger Spruchpraxis den Mehrleistungsabschlag auf 10 Prozent festgelegt hat. Die Politik konterkariert diese mehrfach umfassend begründeten Entscheidungen. Die nun festgelegten überhöhten Abschläge können vor allem auch leistungsstarke Häuser in eine Schieflage bringen.

Sehr kritisch sieht das Krankenhausmanagement zudem die Regelung zur dauerhaften Festlegung eines Mehrleistungsabschlags ab dem Jahr 2012. Sie wird dazu führen, das Morbiditätsrisiko systemwidrig auf die Krankenhäuser abzuwälzen und damit auch massenhafte Schiedsstellenfälle provozieren.

Leider sind für dieses Gesetz die Messen offenbar erst einmal gesungen. Doch wenn es der Regierung nicht nur um kurzfristige Kostensenkungen geht, sondern darum, für die Bürger unseres Landes auch auf Dauer eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität zu garantieren, muss sie sich in den kommenden Jahren zwingend um die Gestaltung wirklich zukunftsfähiger Strukturen kümmern, die auch den Krankenhäusern wirtschaftlichen Erfolg ermöglichen. Ohne wirtschaftlichen Erfolg können diese ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Das ist eine ganz banale Tatsache. Deshalb benötigen sie vor allem eine verlässliche, leistungsbezogene Vergütung ihrer Arbeit, einschließlich einer adäquaten Finanzierung von Investitionen.

Sie benötigen Spielräume für die Gestaltung ihrer Leistungsangebote und insbesondere Anreize für Innovationen. Dabei ist nicht nur an die Medizin und Medizintechnik zu denken, sondern es geht um sämtliche Fortschrittsdimensionen - in den Behandlungsprozessen ebenso wie in der Organisation oder auch der fachlichen und sozialen Personalentwicklung.

Zur Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitswesens gehört aus Sicht des Krankenhausmanagements aber auch eine Förderung Sektor übergreifender Leistungserbringung. Die Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor müssen durchlässiger werden. Das wissen alle Beteiligten seit langem. Derzeit trägt die Regierung leider zur Zementierung der Grenzen bei und verhindert damit auch innovative Versorgungsmodelle.

In eine wirkliche Gesundheitsreform gehören aber auch Spielräume für die Lösung der immer gravierender werdenden Personalprobleme der Krankenhäuser.

Zu überdenken ist außerdem die ungeprüfte Übertragung des Kartellrechts auf den Gesundheitsbereich, der auf völlig andere Weise reguliert ist als andere Branchen der Volkswirtschaft.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands erwartet, dass sich die Bundesregierung angesichts der schwierigen Lage, in die das neue Gesetz die Krankenhäuser bringt, sehr schnell um die Behebung der strukturellen Schwächen des Gesundheitssystems kümmert. Nur so werden diese auch künftig eine Versorgung auf hohem Niveau sichern können. Das ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch im Interesse der Kommunen, Landkreise und Länder. Krankenhäuser sind nicht Kostenfaktoren, sondern vor allem wichtige Bestandteile der Infrastruktur, oft die größten Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftragnehmer für zahlreiche andere Unternehmen und das Handwerk.

Kontakt

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