Gesundheitspolitik

Krankenhäuser in NRW begrüßen Änderungen am Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

06.10.2015 -

Der gemeinsame Protest der Krankenhäuser in NRW und bundesweit gegen die geplante Krankenhausreform zeigt Wirkung. Das Kürzungsprogramm, das die Koalition mit der Krankenhaus-Reform für die Krankenhäuser ab 2016 vorsah, wird aus dem Reform-Entwurf gestrichen. Darauf einigte sich am Freitag eine Arbeitsgruppe aus Koalitionsfraktionen und Bundesländern (Bund-Länder-AG).

„Das ist für die Krankenhäuser in NRW eine gute Nachricht, denn der bisherige Gesetzentwurf wäre für die Kliniken fatal“, sagt Ingo Morell, Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) und Geschäftsführer der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe. Wichtigstes Ergebnis bei den Gesprächen ist, dass die vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt werden. Die geplante Streichung des sogenannten Versorgungszuschlags in Höhe von 500 Mio. Euro (NRW: 120 Mio.) ist vom Tisch. Dieses Finanzhilfepaket wird den Kliniken in Form eines Pflegezuschlags erhalten bleiben.

Ausdrücklich begrüßt Morell die „Tarifausgleichsrate“. Damit will die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einer Misere entgegenwirken, die die Krankenhäuser seit Jahren beklagen: dass ihre Personalkosten stärker ansteigen, als die gedeckelten Behandlungspreise. Diese Maßnahmen sowie die ebenfalls vorgesehene Förderung zusätzlicher Pflegekräfte und Hygienefachkräfte sieht Morell als Voraussetzung für die von der Koalition ausgerufene Qualitätsoffensive. „Die Sicherung von gut qualifiziertem und motiviertem Personal ist eine zentrale Herausforderung für die Krankenhäuser und wichtigste Voraussetzung für Qualität und Patientensicherheit“, betont Morell. Verringert werden sollen auch die Vergütungsabschläge für jene Krankenhäuser, die steigende Patientenzahlen verzeichnen.

Ein Brennpunkt bleiben jedoch die Regelungen zur ambulanten Notfallversorgung.  Die überwiegende Zahl dieser Leistungen wird in den Ambulanzen der Krankenhäuser erbracht. Das Festhalten der Koalition am Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht, so Morell,  „an der Versorgungsrealität vorbei“. Wie bei anderen ambulanten Krankenhausleistungen auch, wäre die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der richtige Weg. 

In den nächsten Jahren besonders im Blick behält die KGNW die mit der Reform vorgesehene Kontrolle von Qualitätsnormen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bezweifeln, dass der MDK die richtige Kontrollinstanz ist. Zudem ist noch unklar, ob die geplanten Qualitätsverbesserungen nur bürokratische Kontrollen und Dokumentationen verursachen oder tatsächlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Folge haben, die eine Steigerung der Motivation und Leistungsfähigkeit der hoch engagierten Mitarbeitenden in den Krankenhäusern ermöglichen. „Die Auswirkungen dieser Regelungen sollten nach einem Jahr überprüft werden“, mahnt Morell. 

Mit den Änderungen hat die Politik gleichwohl wichtige Anliegen der Krankenhäuser aufgegriffen. „Die Eckpunkte müssen nun im Gesetzestext eindeutig geregelt werden. Vor allem müsse sichergestellt sein, dass die Eckpunkte in der Praxis ohne Abstriche umgesetzt werden können, so Morell.

„Dass die Politik jetzt in den wichtigen Punkten auf die Sorgen der Menschen in den Krankenhäusern eingegangen ist, verdanken wir insbesondere dem außerordentlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, ergänzt Morell.  Vor knapp zwei Wochen demonstrierten rund 10.000 Klinikmitarbeiter aus ganz Deutschland in Berlin gegen die geplante Reform (allein 2.500 Mitarbeiter aus NRW). Parallel fanden in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zahlreiche Protestaktionen im Rahmen einer „Aktiven Mittagspause“ statt. „Wir konnten im Schulterschluss mit allen Menschen, die sich in den Krankenhäusern und für die Häuser engagieren, den dringenden Veränderungsbedarf der ursprünglichen Reform aufdecken und konkrete Verbesserungen einfordern“, betont der KGNW-Vizepräsident. 

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