Patientenrecht: Europäische Kommission will Versorgung im Ausland erleichtern
27.02.2011 -
Patientenrecht: Europäische Kommission will die Versorgung im Ausland erleichtern. Der Patient hat ein Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl – das zumindest ist die offizielle Aussage auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ob und wie dies im Heimatland, oder vielleicht auch im europäischen Ausland gilt, war lange unklar. Anfang Juli gab die Europäische Kommission nun die neue „Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung“ bekannt.
Diese Richtlinie ist Teil der Initiative „Gesundheitsversorgung ohne Grenzen“ und soll die Möglichkeiten einer medizinischen Versorgung im europäischen Ausland aufzeigen. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Patienten in ihrem Heimatland eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Dennoch kann, bei hochspezialisierten Behandlungen oder in Grenzregionen – aber auch bei überlasteten Gesundheitssystemen mit langer Wartezeit – die geeignete medizinische Versorgung im europäischen Ausland liegen. Zur Begründung der Richtlinie räumte die Kommission ein, dass die bestehenden Vorschriften zur Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und Kostenerstattung nicht immer leicht zu verstehen seien. Der Vorschlag für einen besser verständlichen Rechtsrahmen soll dem nun Abhilfe leisten.
Die Kommission hat eine Zusammenfassung der Patientenrechte erstellt, die u. a. besagt, dass Patienten das Recht haben, „Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies auch bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre. Die Richtlinie wird klarstellen, wie die Patienten dieses Recht ausüben können, einschließlich der Beschränkungen, welche die Mitgliedstaaten für eine solche Versorgung im Ausland festlegen können, und bis zu welcher Höhe die Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erstattet werden.“
So weit, so unklar. Die Patienten sollen demnach das Recht haben sich ein Krankenhaus nach Wunsch auszusuchen, müssen sich jedoch möglicherweise wiederum einschränken, durch die Vorgaben ihres Heimatlandes. Konsequenterweise will die EU allerdings das Vorschalten einer Genehmigung zur freien Wahl für die Mitgliedsstaaten nur eingeschränkt erlauben. Immerhin: „Die Richtlinie erleichtert die europäische Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung.“
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, äußerte sich zustimmend zur Richtlinie: „Die deutschen Krankenhäuser stellen sich dem grenzüberschreitenden Wettbewerb zwischen den Gesundheitsdienstleistungserbringern, den die Europäische Kommission mit dem Vorschlag einer Richtlinie zu Patientenrechten initiieren will.“ Nun gut, was sollten sie auch stattdessen tun, wenn der Wettbewerb innereuropäisch forciert wird?
Einigen scheint es auch ratsam, mit Vorsicht an weitere Vorgaben und damit auch Einschränkungen für die Mitgliedstaaten und somit für die Krankenhäuser seitens der Europäischen Kommission heranzutreten. Zur Sprache gebracht wurde seitens der EU beispielsweise die Zusammenführung von Kliniken zu Europäischen Referenznetzwerken. Die Befürchtung der DKG ist, dass diese für die Patientenrechte nicht von Relevanz sind, stattdessen jedoch in die Planungshoheit der Mitgliedsstaaten eingreifen. Ihre Forderung ist, hier die Gestaltungskompetenz der einzelnen EU-Staaten unangetastet zu lassen. Gegen diese Befürchtung spricht indes, dass die Kommission die Zusammenführung auf eine freiwillige Basis gestellt hat.
Die andere Seite der Gesundheitsversorgungs-Medaille ohne Grenzen, ist der Gesundheitstourismus. Obwohl ein sehr vager Begriff, gewinnt er doch immer mehr an Bedeutung. Verstanden wird er u. a. als Verreisen inklusive medizinischer Dienstleis tung. Erfragt wird er jedoch nicht nur seitens der Patienten, sondern seit geraumer Zeit auch aktiv angeboten von den Krankenhäusern. Marktwirtschaftlich gedacht, geht es darum Patienten aus dem europäischen Ausland anzuwerben – natürlich nur, wenn es um hochspezialisierte Behandlungsmethoden geht.