Labor & Diagnostik

Individuelle Gesundheitsleistung: Selbstzahlleistung gesetzlich Versicherter

05.06.2011 -

Individuelle Gesundheitsleistung: Selbstzahlleistung gesetzlich Versicherter. Die Einstellung der gesetzlichen Krankenkassen zu Gesundheitsleistungen, die die Versicherten selbst zahlen müssen, hat sich nach Auffassung des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH) gewandelt. Trafen Selbstzahlerleistungen früher bei den Kassen auf strikte Ablehnung, verbunden mit der Behauptung, alles, was nötig ist, zahlt die Krankenkasse, habe dies einer realistischeren Einschätzung so genannter Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) Platz gemacht.

Als Beleg hierfür sieht der VDGH unter anderem das Internetangebot psa-entscheidungshilfe.de, das gerade von AOK, Deutsches Krebsforschungszentrum und die Koordinierungsstelle Gesundheitsversorgungsforschung der Universität Bremen erarbeitet wurde. Es erläutert Männern, die diesen Bluttest zur Entdeckung des Prostatakrebses als Vorsorgemaßnahme in Erwägung ziehen, das Für und Wider einer solchen Untersuchung. Obwohl die Krankenkassen bei diesem Test eher reserviert sind, seien die Angaben auf der Homepage zwar kritisch, aber sachlich gehalten, lobt VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer- Lüerßen. Dadurch könne der Versicherte abwägen, ob für ihn persönlich ein solcher Test sinnvoll ist oder nicht.

Der Verband betonte, solche Offenheit und Transparenz seien zum einen für die breite Akzeptanz von Selbstzahlerleistungen in der Öffentlichkeit nötig, zum anderen aber Voraussetzung, dass ein Ratsuchender eine individuelle Entscheidung für oder gegen einen selbst zu zahlenden Vorsorgetest fällen kann. Meyer-Lüerßen bot daher an, die AOK bei der angekündigten Erweiterung dieses Services auf andere Labortests zu unterstützen. Er wies darauf hin, dass sich der Verband seit Jahren gegen unseriöse Selbstzahlerleistungen engagiert und für qualitätsgesicherte Selbstzahlerleistungen sowie Kostentransparenz eintritt. Bei dem vom VDGH unterstützten Infozentrum für Prävention und Früherkennung (IPF) könnten seit rund vier Jahren Broschüren und Faltblätter für Ärzte und Patienten angefordert (www.vorsorgeonline. de) werden. Darin werde aufgelistet, welche Kosten ein Arzt maximal für solche Laboruntersuchungen verlangen dürfe.

Laboruntersuchungen stehen in der Rangfolge der durchgeführten IGe-Leistungen nach den Ultraschall-Untersuchungen auf Platz zwei. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Diagnostica-Industrie sind sie bisher nicht. Der VDGH schätzt den Umsatz seiner Mitgliedsunternemen, die den Ärzten Diagnosesysteme und Untersuchungsmaterialien liefern, bei IGe-Leistungen auf 60 Mio. €. Das entspricht knapp 3 % des Jahresumsatzes der Branche.

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