Gesundheitsökonomie

PVS Rhein-Ruhr: Furcht vor Öffnungsklausel der GOZ

24.06.2011 -

PVS Rhein-Ruhr: Furcht vor Öffnungsklausel der GOZ. Die Privatärztliche Verrechnungs- Stelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg (PVS) warnt eindringlich vor einer Aushebelung der bestehenden privatärztlichen Gebührenordnung durch die Öffnungsklausel, wie sie jetzt in der GOZ verankert ist. Sie schaffe durch einen ruinösen Preiswettbewerb erhebliche Probleme für Ärzte zulasten der Patienten.

Die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beinhaltet unter § 2a die Einführung einer Öffnungsklausel in die GOZ und muss als Vorentscheid für die anstehende Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesehen werden.

Die „Öffnungsklausel“ soll es den PKV-Unternehmen ermöglichen, in Verträgen mit einzelnen Ärzten beziehungsweise Zahnärzten oder Gruppen von Ärzten eine Vergütung abweichend von der GOÄ/GOZ analog zum System der GKV festzulegen. Das bedeutet, dass privaten Krankenversicherungen oder Beihilfeträgern das Recht eingeräumt wird, Preisabsprachen mit einzelnen Ärzten oder Krankenhäusern völlig losgelöst von der amtlichen Gebührenordnung vereinbaren zu können.

Diese Verträge werden aus Sicht der PVS nicht nur zu einer unüberschaubaren Anzahl von Tarifen führen, sondern auch durch Preis-Dumping zulasten der Versorgungsqualität der Patienten gehen. Da es das Ziel der Öffnungsklausel ist, das Honorar der Leistungserbringer „moderat“ zu kürzen, werden die Kostenträger entsprechende Verträge über niedrigere Gebühren für Ärzte abschließen wollen.

„Es ist absehbar, dass nicht die qualitätsgesicherten Maßnahmen, sondern die Kostendeckung im Vordergrund stehen wird; denn die PKV wird langfristig nicht mehr Geld bezahlen“, prognostiziert Rechtsanwalt Manfred Specht, Geschäftsführer der PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg. Er fordert die Bundesregierung auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass in jedem Einzelfall eine qualitativ anspruchsvolle zahnärztliche bzw. ärztliche Leistung erbracht werden kann.

Eindringlich warnt die PVS in diesem Zusammenhang vor einer Aushebelung der bestehenden privatärztlichen Gebührenordnung. Die Bewertung der Leistungen sollte unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens und der gesicherten Qualität erfolgen. Auf der Grundlage eines international anerkannten Klassifikationssystems muss ein modernes, transparentes und vereinfachtes Gebührenwerk geschaffen werden, das dem medizinischen Fortschritt Rechnung trägt und die bestehenden Anwendungsprobleme beseitigt.

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