conhIT 2014: Telemedizin, Ärztenetze und Steigerung der Effizienz
08.04.2014 -
Von mobilen Anwendungen bis zur Prozessunterstützung im Krankenhaus reichen die Themen der diesjährigen conhIT. Management & Krankenhaus sprach mit Kongresspräsident Prof. Dr. Paul Schmücker über aktuelle Trends.
M&K: Wo sehen Sie als Kongresspräsident Schwerpunkte der diesjährigen conhIT?
Prof. Dr. Paul Schmücker: Wir haben dieses Jahr das Programm von 12 auf 18 Sessions erweitert und decken damit die ganze Breite der Informationsverarbeitung im Gesundheitswesen ab. An der Programmplanung waren alle Zielgruppen beteiligt, an die sich die conhIT richtet: 42 Personen aus unterschiedlichen Verbänden und Institutionen haben im Kongressbeirat mitgearbeitet. Herausgekommen ist ein spannendes und anspruchsvolles Programm, das unter dem Motto „Moderne Gesundheitsversorgung mit IT" alle Themen der Branche bündelt.
Zu den Schwerpunkten des Kongresses 2014 zählen u. a. Telemedizin, Ärztenetze und Steigerung der Effizienz durch IT in der Prozessunterstützung. Dabei gehen wir der Frage nach, welche Potentiale durch optimierte Prozesse im Rahmen der Leistungserbringung ausgeschöpft werden können. Um die Theorie mit anschaulichen Beispielen abzurunden, werden im Rahmen der Industrie-Messe wieder zahlreiche Führungen angeboten, beispielsweise zu den Themen Pflege, Diktiersysteme, Arzneimittel-Therapiesicherheit, Telemedizin und Mobility. Partnerland der conhIT ist in diesem Jahr Dänemark, das zurzeit seine Krankenhauslandschaft modernisiert.
M&K: Mobility ist ebenfalls ein aktuelles Thema ...
Prof. Dr. Paul Schmücker: Der Bereich Mobility ist äußerst vielfältig. Im Krankenhaus geht es zunächst um die Frage, welche Komponenten eines Krankenhausinformationssystems ich mobil anbieten kann. Es gibt Leistungsanforderungen, bei denen es lohnt, mobil zu sein. Dies gilt teilweise auch für die Bildverarbeitung, wobei die mobilen Geräte nur einen relativ kleinen Bildschirm haben. Auf der Station kann ein Visiten-Wagen da natürlich wesentlich angenehmer sein. Für einen schnellen Einblick sind die mobilen Geräte oft gut, aber wenn ich mich intensiver mit Informationen beschäftigen will und muss, brauche ich einen großen Bildschirm. Das gilt beispielsweise auch für den Umgang mit umfangreichen Akten.
M&K: Was halten Sie von „Bring Your Own Device"?
Prof. Dr. Paul Schmücker: Mit diesem Thema müssen sich viele IT-Leiter in den Krankenhäusern auseinandersetzen. Ein Problem ist dabei die Trennung von privat und dienstlich. Viele Ärzte und Pflegekräfte haben ein mobiles Gerät in der Tasche und möchten damit arbeiten - eventuell auch außerhalb des Hauses. Dabei ist natürlich unbedingt sicherzustellen, dass durch die Anwendung mobiler Devices die IT-Sicherheit im Krankenhaus nicht gestört oder behindert wird.
M&K: Eine gesetzliche Änderung sieht strengere Regeln bei der Aufklärung von Patienten vor.
Prof. Dr. Paul Schmücker: Das Patientenrechtegesetz wurde im Februar 2013 verabschiedet. Es bringt eigentlich nichts Neues. Der Patient musste bereits früher aufgeklärt werden. Dafür gab es entsprechende Aufklärungsbögen. Auch die Akteneinsicht war schon früher geregelt. Änderungen finden sich bei der Art der Umsetzung, z. B. müssen dem Patienten von den Einwilligungen, die er gibt, Kopien ausgehändigt werden. Das Competence Center für die Elektronische Signatur im Gesundheitswesen (CCESigG, http://www.ccesigg.de) und die Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) haben ein Papier dazu entwickelt. Demnach ist die Dokumentation der Einwilligung mit Durchschlag oder einer Kopie möglich.
Das Papier kann gescannt werden, das Original bekommt der Patient, das Krankenhaus bekommt den Scan. Wirklich rechtssicher wäre die Dokumentation mit einer qualifizierten Signatur, aber welcher Patient kann momentan elektronisch signieren? Zudem besteht die Möglichkeit, auf einem Tablet-PC händisch mit Stift unterschreiben zu lassen. Momentan wird aber nur die elektronische Signatur ab Signaturniveau 3 gleichwertig mit einer manuellen Unterschrift betrachtet. Dieses Niveau erreicht die Unterschrift auf dem Tablet-PC nicht ganz.
M&K: Ändert die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) etwas?
Prof. Dr. Paul Schmücker: Sie ist ein Fortschritt. Der Patient kann damit künftig festlegen, wer auf seine Akte zugreifen kann. Jetzt geht es zunächst darum, eine verlässliche Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Online-Aktualisierung der Versichertendaten ist nur ein erster Schritt. Perspektivisch sollen auf der Karte auch Notfalldaten abgelegt und dann auf freiwilliger Basis eine Arztbrief-/Befunddokumentation ermöglicht werden.
Die Elektronische Fallakte ist bereits angedacht. Die eGK hat durchaus das Potential, zu einem Instrument des Vertrauens in einer zunehmend digitalisierten Medizin zu werden. Man sollte sich bereits heute Gedanken darüber machen, wie die Karte übergreifend zu nutzen ist. Sie könnte die Vernetzung im Gesundheitswesen beschleunigen. Könnte der Arzt sich Anamnesen anschauen und diese ergänzen, dann würde man Zeit und Kosten sparen. Eine solche Dokumentation wäre qualitativ viel hochwertiger als die jetzt übliche und könnte dazu beitragen, die Zahl der Doppeluntersuchungen zu senken.
M&K: Sie arbeiten schwerpunktmäßig auch an der Beweissicherheit von digitalen Dokumenten. Die vorgeschriebenen Speicherzeiten sind recht lang. Ist dies so machbar?
Prof. Dr. Paul Schmücker: Ja. Der Beweis ist in vielen Projekten und verschiedenen Produkten gelungen. Dokumente, die originär digital erzeugt wurden, können hinterher elektronisch signiert werden. Dafür ist natürlich die entsprechende Infrastruktur nötig. Momentan denkt man im Rahmen des CCESigG darüber nach, wie man solche Prozesse optimieren kann.
Die nötigen Hash- oder Verschlüsselungs-Algorithmen, die einer solchen Signatur zugrunde liegen, können rechtzeitig vor Verfall der Algorithmen erneuert werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Zeitstempel über das Dokument und die Signaturen zu legen und damit zu bestätigen, dass zu einer bestimmten Zeit ein Update durchgeführt wurde.
Bei der Elektronischen Signatur selbst treten wir allerdings vielfach noch auf der Stelle. Viele warteten bislang auf die Signatur, die mit der eGK kommen soll. Offen ist auch die Frage, wo eine Signatur zwingend ist und wo nicht. Das CCESigG arbeitet an einem Papier dazu. Der Arztbrief sollte natürlich signiert werden - obwohl er rein rechtlich gesehen eigentlich gar nicht unterschrieben werden müsste. Beim Scannen gibt es zumindest bei den Patientenunterlagen noch eine kleine Rechtslücke. Wenn ich nach dem Scannen die Dokumente vernichte, dann kann ich auf diese Originale nicht mehr zurückgreifen; der Grafologe kann nicht mehr überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Jetzt ist zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu eine Technische Richtlinie entwickelt worden. Fälle, bei denen eventuelle Fehler in der Dokumentation tatsächlich zum Nachteil werden, sind allerdings nicht sehr häufig. Datenschutz und -sicherheit werden jedenfalls mit Zunahme der Digitalisierung im Krankenhaus immer wichtiger.
M&K: Da stellt sich auch die Frage nach dem Dokumentenmanagement.
Prof. Dr. Paul Schmücker: Wir haben elektronische Dokumentenmanagement- und Archivierungslösungen im Gesundheitswesen, die sowohl im Bereich der Bildakten als auch der Papierakten den Anforderungen genügen. Im PACS-Bereich werden derzeit vorhandene Lösungen aufgrund ihres Alters durch neue abgelöst.
Das Dokumentenmanagement bewegt sich hin zu multimedialen Lösungen, zum Content-Management. Zu beobachten sind auch IHE-basierte Lösungen. Auch die elektronische Fallakte 2.0 wurde auf dieses IHE-Konzept umgestellt. Neu ist auch, dass die Qualität von Archiven betrachtet wird.
Zur Person
Prof. Dr. Paul Schmücker engagiert sich bereits seit 2009 in verschiedenen Verantwortungsbereichen für die conhIT. 2013 wurde er als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds) zum Kongresspräsidenten der Veranstaltung ernannt.
Er ist Leiter des Instituts für Medizinische Informatik an der Hochschule Mannheim. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen u. a. „Strategisches und taktisches Informationsmanagement im Gesundheitswesen", „Elektronisches Dokumentenmanagement und digitale Archivierung", „Elektronische Patientenakte", „Elektronische Gesundheitsakte" und „Beweis- und IT-Sicherheit".