IT & Kommunikation

Studie: 70 Prozent der Bundesbürger wünschen sich eine elektronische Gesundheitsakte

21.02.2018 -

Sieben von zehn Bundesbürger sehen für sich einen Nutzen in einer elektronischen Gesundheitsakte.

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD unter anderem Pläne für ein vernetztes Gesundheitswesen verankert. Doch welchen Stellenwert besitzen dabei die Wünsche der Deutschen?

2.000 Bundesbürger hat das MedTech-Unternehmen vitabook für die bevölkerungsrepräsentative Studie „Patienten-Radar 2018“ befragt. Das Ergebnis: Eine elektronische Gesundheitsakte ist notwendig und sinnvoll. Der Nutzen besteht für die Studienteilnehmer vor allem darin, ihre gesamten medizinischen Daten an einem Ort zu sammeln und dadurch ihren Gesundheitszustand selbst im Blick zu behalten. Auch Arzttermine und Folgerezepte über eine solche Akte einfach online anfordern zu können, ist den Deutschen wichtig.

Nur Lippenbekenntnisse?

Unter dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ haben sich Union und SPD am 7. Februar auf ihre Zusammenarbeit geeinigt. Von mehr als 177 Seiten befassen sich lediglich acht (Seite 95 bis 102) mit den Themen Gesundheitspolitik und Pflege. Ein Indiz dafür, dass die längst überfällige Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusive elektronischer Gesundheitsakte wieder ins Hintertreffen geraten ist? Zwar heißt es im Koalitionsvertrag, die Digitalisierung werde als „eine der größten Herausforderungen des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren“ betrachtet. Die Telematikinfrastruktur soll weiter ausgebaut und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Doch weder sind diese Aussagen neu, noch konkret. Gleiches gilt für die Pläne, „Bürokratien in Diagnostik und Dokumentation“ abzubauen und „die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung auf den Prüfstand“ zu stellen.

Einzig in der wichtigen Frage nach der Datensouveränität findet sich eine klare Formulierung: „Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“

Elektronische Patientenakte längst Gesetz

Allerdings verwundert auch die Ankündigung, noch in dieser Legislaturperiode eine elektronische Patientenakte einführen zu wollen. Denn das ist sowieso längst Gesetz: Laut § 291 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 sowie Abs. 5 c muss die Betreiberorganisation der elektronischen Gesundheitskarte, gematik, „die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus vorhandenen Dokumentationen in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können.“

„Welche der Ankündigungen des Koalitionsvertrags am Ende des Tages tatsächlich Realität werden, bleibt abzuwarten“, so Markus Bönig, CEO des MedTech-Unternehmens vitabook. „Leider wissen viele Bürger gar nicht, dass es die elektronische Gesundheitsakte längst gibt, und zwar von verschiedenen Anbietern. Wer also schon heute die Vorteile der Digitalisierung für sich nutzen möchte, ist den politischen Entwicklungen nicht ausgeliefert, sondern kann einfach selbst aktiv werden.“
 

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