IT & Kommunikation

TSVG: Pläne zur Herstellung von Interoperabilität müssen um einen transparenten Standardisierungsprozess ergänzt werden

31.01.2019 -

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg fordert einen einvernehmlichen, transparenten und verbindlichen Prozess bei der Festlegung von interoperablen Standards bei der elektronischen Patientenakte.

Die geplante Veränderung der Gesellschafterstruktur der gematik wird dabei als Chance für eine Beschleunigung bei der digital vernetzten Gesundheitsversorgung gesehen.

Die in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Übertragung von Kompetenzen bezüglich der semantischen und syntaktischen Interoperabilität von Befunden und medizinischen Diagnosen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bewertet der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg als kritisch.

„Es ist unabdingbar, bei der Bestimmung von Interoperabilität auf bereits vorliegendes Wissen zurückzugreifen und die gewonnen Erkenntnisse nachweislich zu berücksichtigen. Bei jüngsten Spezifikationsprojekten im Aufgabenbereich der KBV wurde dies nicht zufriedenstellend umgesetzt. Im Gegenteil: Unter hohem Ressourceneinsatz erarbeitete Lösungen gehen an den Anforderungen des Marktes vorbei. Die KBV sollte daher bei ihren Festlegungen einem nachvollziehbaren und transparenten Prozess folgen, der das Wissen von Experten der Standardisierung aus Wissenschaft und Industrie einvernehmlich einbezieht; und zwar von Anfang an. Das Bundesgesundheitsministerium sollte den Prozess als neutrale Stelle bestätigen und so für eine hohe Qualität der Ergebnisse sorgen. Nur so können Akzeptanz geschaffen sowie in der Praxis anwendbare und kosteneffiziente Lösungen entwickelt werden, die im Ergebnis eine sichere und nutzenstiftende vernetzte Gesundheitsversorgung ermöglichen“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg.

Die geplanten Veränderungen an der gematik bewertet der Verband der Softwarehersteller im Gesundheitswesen als überfällige Grundsatzentscheidung. „Durch eine direkte, mehrheitliche Teilhabe an der gematik übernimmt das Bundesgesundheitsministerium die Verantwortung für den Betrieb der Telematikinfrastruktur. Gleichzeitig wird eine seit über 15 Jahren den Fortschritt hemmende Gesellschafterstruktur aufgebrochen“, erklärt Sebastian Zilch und ergänzt abschließend: „Aus Sicht der Anbieter von Software im Gesundheitswesen bietet sich hier eine Chance zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung. Prozesse und Verfahren innerhalb der gematik könnten nun transparenter und schneller werden – stets mit Blick auf eine praktische Umsetzbarkeit. Um operative Geschwindigkeit zu erzeugen, sollte sich die Gesellschafterversammlung künftig auf strategische Entscheidungen beschränken und möglichst bald weitere Strukturen und Prozesse überdacht werden.“

Kontakt

Bundesverband Gesundheits-IT bvitg

Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Deutschland

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