Gesundheitsökonomie

Krankenhäuser: Keine undifferenzierte Schließungspolitik - flächendeckende Versorgung sicherstellen

16.07.2019 -

Zu der aktuell veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung mit der Forderung nach Schließung von 800 Krankenhäusern erklärt Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat gerade erst die Bedeutung der Daseinsvorsorge und Sicherung einer gut erreichbaren, wohnortnahen Gesundheitsinfrastruktur herausgestellt und das Bundesgesundheitsministerium die Förderung von 120 kleineren Kliniken bundesweit beschlossen. Da ist es schon mehr als befremdlich, wenn die Bertelsmann-Stiftung jetzt pauschal die Schließung von 800 Krankenhäusern fordert.“

Der Präsident der Bundesärztekammer stellt allerdings auch klar: „In Ballungsgebieten mit erhöhter Krankenhausdichte kann es durchaus sinnvoll sein, dass Ärzte und Pflegepersonal in größeren Strukturen Patienten behandeln. Dadurch könnten Abläufe vereinfacht und die zunehmende Arbeitsverdichtung gemildert werden.“

Reinhardt warnte aber vor einer undifferenzierten Schließungspolitik: „Gerade im ländlichen Raum müssen wir die flächendeckende Versorgung der Patienten sicherstellen. Deshalb müssen wir mehr als bisher die sektorübergreifende Versorgung gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten ausbauen. Wir müssen auch sogenannte Mitversorgeraspekte berücksichtigen. In Hamburger Krankenhäusern werden ja auch Patienten aus dem weiteren Umland behandelt. Das alles zeigt, dass man diese Fragen nicht vom grünen Tisch aus entscheiden kann. Diese Fragen müssen vor Ort und von den Landes- und Kommunalpolitikern gemeinsam mit den Ärzten diskutiert werden.“ Und schließlich dienten Kliniken und Praxen nicht nur der regulären medizinischen Versorgung, so Reinhardt, sondern müssten auch aufgestellt sein für die medizinische Versorgung in Krisenfällen wie Epidemien und Großschadensereignissen.

„Wer auch immer mit welchen Ideen den Krankenhaussektor verändern will, muss dem grundgesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge, der Gleichheit der Lebensverhältnisse und dem Feuerwehrwehr-Prinzip der Krankenhäuser im Katastrophenfall gerecht werden. Vor allem aber müssen wir Optionen diskutieren, wie wir der zunehmenden Behandlungsbedürftigkeit in unserer Gesellschaft bei gleichzeitigem Fachkräftemangel begegnen wollen. Auch wenn wir die Zahl der Krankenhäuser reduzieren, reduzieren wir dadurch ja nicht die Zahl der Behandlungsfälle“, mahnt Reinhardt.


 

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