Pflegekraftmangel in der Notaufnahme
25.07.2019 -
Notaufnahmen sind dynamische Arbeitsbereiche mit sehr hoher Arbeitsdichte, stetigem Handlungsdruck und großer medizinischer Verantwortung. Deswegen sind Notfallpflegende besonderen Belastungen ausgesetzt, die sich potenzieren, wenn die Personalausstattung unzureichend ist. Eine unzureichende pflegerische Besetzung der Notfallzentren gefährdet die Gesundheit der Patienten ebenso wie die des betreuenden Personals. Mangel an Pflegekräften ist in deutschsprachigen Notaufnahmen alltäglich. Dennoch wurden die Notaufnahmen im Pflegepersonalstärkungsgesetz nicht als pflegesensitiver Bereich definiert und auch keine Pflegepersonaluntergrenzen für sie festgelegt.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften mit notfallmedizinischem Bezug in einer Expertenrunde Empfehlungen zur Pflegepersonalbesetzung erarbeitet.
Kernaussagen dieser Empfehlungen sind:
- Die Pflegepersonalausstattung muss sich nach dem Leistungsspektrum richten, das für jede Notaufnahme spezifisch ermittelt wurde.
- Die pflegerische Personalausstattung einer Notaufnahme muss gewährleisten, dass die Pflegenden alle pflegerischen Maßnahmen im Regelfall nach den Vorgaben der initialen Behandlungsdringlichkeitseinschätzung erfüllen können. Dazu gehört auch die pflegerische Festlegung der Behandlungsdringlichkeit innerhalb von zehn Minuten, wie vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
- Die pflegerische Mindestbesetzung muss gewährleisten, dass eine vollzeitig arbeitende Pflegekraft nicht mehr als 1.200 Notfallpatienten pro Jahr in der Initialbetreuung versorgt.
- Auf einer Kurzlieger-/Beobachtungsstation, die der Notaufnahme angeschlossen ist, soll eine Pflegekraft nicht mehr als vier Betten gleichzeitig betreuen.
- Von der Patientenversorgung unabhängige Zeiten wie z.B. Leitungsaufgaben, Weiterbildung und Administration benötigen zusätzliche Personalkapazitäten.
Diese Empfehlungen wurden in einer Expertenrunde erarbeitet, die Pflegende und Ärzte umfasste; sie werden von allen deutschen Fachgesellschaften mit starkem notfallmedizinischem Bezug konsentiert. Auch die notfallmedizinischen Gesellschaften aus Österreich und der Schweiz haben bei der Erstellung der Empfehlungen mitgewirkt.
Prof. Dodt, der Mitinitiator dieser Empfehlungen stellt insbesondere den breiten Konsens der Fachgesellschaften bei diesen Empfehlungen in den Vordergrund und stellt fest: „Diese Empfehlungen haben einen sehr breiten interprofessionellen und interdisziplinären Konsens, weil klar ist, dass bei einer Umsetzung die Sicherheit der Notfallpatienten besser als bisher gewährleistet werden kann“.
Kontakt
Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V.
Bamberger Straße 30
10779 Berlin
Deutschland
+49 30 3020 5837