Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln
08.11.2019 -
Krankenhäusern sollte künftig erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitzugeben, wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund (MB) nicht nur Vorteile für die Patienten, sondern auch mehr Rechtssicherheit.
Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband der angestellten Ärzte. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb fordert Deutschlands größter Ärzteverband, den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu nutzen.
„Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden. Das derzeitige Vorgehen mit dem Entlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt“, erklärt der MB. Der Marburger Bund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgebeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss des MB.