Gesundheitspolitik

Laborärzte kritisieren „Dammbruch“ bei Coronavirus-Schnelltest-Zentren

12.01.2021 - Als „Dammbruch“ kritisiert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die deutschlandweite Eröffnung gewerblicher Schnelltest-Zentren auf das Coronavirus.

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der Coronavirus-Testverordnung habe der Bund die Testung im Antigen-Schnelltestverfahren auch durch Nichtmediziner(innen) zugelassen. Damit sollten vor allem Schnelltests in Altersheimen, Kindertagesstätten oder Schulen erleichtert werden. Jedoch hätten umgehend auch gewerbliche Anbieter ihre Chance ergriffen, medizinische Leistungen zu kommerzialisieren.

Immer mehr Alten- und Pflegeheime gingen dazu über, von Besuchern ein gültiges negatives Testergebnis zu verlangen. Häufig verfügten sie aber nicht über ausreichend Personal für die Vor-Ort-Diagnostik. Die Betreiber der Testzentren nutzten dies schamlos aus und böten den Angehörigen überteuerte Schnelltestuntersuchungen an, damit diese die Einrichtungen betreten könnten.

„Gewerbliche Testzentren sind ein Dammbruch, der durch eine neue Testverordnung schnellstmöglich aufgehalten werden muss“, so der Vorsitzende des BDL Dr. Andreas Bobrowski. „Für die Infektionsdiagnostik muss weiter der Arztvorbehalt gelten. Alle Ausnahmen müssen gut begründet und befristet werden. Zudem dürfen sie nicht für wirtschaftliche Interessen missbraucht werden. Die Versorgung und der Schutz der Patientinnen und Patienten sind ein hohes Gut – deshalb müssen wir hier den Anfängen wehren“, so Bobrowski. Der Lübecker Facharzt für Laboratoriumsmedizin sieht auch den Bundestag in der Pflicht, der Vergewerblichung der Medizin einen Riegel vorzuschieben.

Bis zu einer klaren Eingrenzung des Einsatzes der Antigen-Schnelltests auf Einrichtungen, in den vulnerable Gruppen unmittelbar geschützt werden sollen, müssten die Behörden bei gewerblichen Testern genauer hinschauen: „Haben die eingesetzten Tests überhaupt eine Aussagekraft? Werden die Getesteten informiert, dass derartige Tests häufig falsch negativ ausfallen? Werden positiv Getestete über die notwendige Bestätigung im medizinischen Labor aufgeklärt? Und werden die Testenden ausreichend geschützt?“, benennt Bobrowski Mindestanforderungen an die Testangebote. Dazu gehöre auch, dass alle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gelisteten Schnelltests endlich einer objektiven externen Überprüfung unterzogen werden und ungenügende Tests sofort vom Markt genommen werden.

Dass die zuverlässigen PCR-Tests im medizinischen Labor zunehmend durch Antigen-Schnelltests ersetzt werden, stelle auch für die Überwachung des Infektionsgeschehens ein großes Problem dar. Weder die Testzahlen der Schnelltest-Durchführenden, noch die Positivrate könnten auf der derzeitigen Rechtsgrundlage überwacht werden. Vergleichszahlen anderer Länder deuten jedoch darauf hin, dass sich in Deutschland so bereits bis zu der Hälfte aller SARS-CoV-2-Infektionstests unter dem Radar der Gesundheitsämter bewegten. Wer im Schnelltestverfahren positiv getestet werde und sich dann nicht beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt melde, werde weder erfasst, noch auf die Einhaltung der Infektionsschutz-Bestimmungen hin kontrolliert. Insofern sei bereits jetzt zu befürchten, dass die offiziellen Infektionszahlen spürbar hinter den durch Tests ermittelten Infektionsfällen zurückblieben.

Kontakt

Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V.

Platz vor dem Neuen Tor 2
10115 Berlin

+49 30 239 374 43

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier