Überarbeitete Leitlinie zur stationären Therapie von COVID-19-Patienten veröffentlicht
07.03.2022 - Die Leitlinie zur stationären Therapie von COVID-19-Patienten wurde am 1. März 2022 aktualisiert und bei der AWMF veröffentlicht. Sie enthält Empfehlungen zu allen derzeit verfügbaren und wirksamen Covid-19-Medikamenten.
Neu hinzugekommen sind unter anderem mehrere medikamentöse Therapien, die in der Frühphase der Erkrankung eingesetzt werden – etwa die Empfehlung zur Anwendung des Wirkstoffs Nirmatrelvir/Ritonavir oder des neutralisierenden Antikörpers Sotrovimab. Beide mindern das Risiko für einen schweren Verlauf.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von wirksamen Medikamenten, die zur Therapie von COVID-19 eingesetzt werden können. „Die überarbeitete Leitlinie gibt klare Empfehlungen dazu, wann welches Medikament angewendet werden kann und sollte“, weiß Leitlinienkoordinator Professor Stefan Kluge (Foto). In der Frühphase der COVID-19-Erkrankung können Patienten mit fehlender Immunität und mit mindestens einem Risikofaktor für einen schweren Verlauf mit verschiedenen Therapeutika antiviral behandelt werden. Hierzu stehen die vermehrungshemmenden Wirkstoffe Remdesivir, Nirmatrelvir/Ritonavir und Molnupiravir zur Verfügung. Darüber hinaus können SARS-CoV-2-neutralisierende Antikörper eingesetzt werden. In die Entscheidung, welche Therapie sich am besten eigne, spielten dann Faktoren wie die Verfügbarkeit des Wirkstoffs, Kontraindikationen und das individuelle Risiko des Patienten eine Rolle, erklärt Kluge.
Neues Medikament zur Vermeidung von schweren Verläufen bei Menschen ohne Impfschutz
Erstmals enthält die aktualisierte Leitlinie eine evidenzbasierte Empfehlung zur antiviralen Therapie mit dem Wirkstoff Nirmatrelvir/Ritonavir. Dieser kann innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn bei erwachsenen Patienten mit fehlender Immunität eingesetzt werden – vorausgesetzt, es liegt mindestens ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf vor, wie beispielsweise Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. „Der Einsatz antiviraler Medikament kann helfen, schwere Verläufe zu vermeiden. Die Sicherheit und Verträglichkeit war in den zugrunde liegenden Studien gut“, so PD Dr. med. Christoph Spinner, der für die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) an der Leitlinie mitarbeitete.
Neue Empfehlung zur passiven Immunisierung von COVID-19-Patienten
Zur Therapie von COVID-19-Erkrankten können außerdem virusneutralisierende monoklonale Antikörper (MAK) eingesetzt werden. Sie besitzen die Fähigkeit, den Viruseintritt in die Zelle zu verhindern, indem die MAK mit dem Spikeprotein des Virus interagieren. Man spricht hier auch von der sogenannten passiven Immunisierung. „Das therapeutische Zeitfenster für den Einsatz antiviraler Ansätze ist im Vergleich zu immunmodulatorischen Therapien kurz. Deshalb ist der Einsatz auf die Frühphase der Infektion begrenzt, in der sich zumeist noch keine eigene Immunantwort etabliert hat“, erläutert Spinner. Die Leitlinie empfiehlt erstmals den Einsatz des monoklonalen Antikörpers Sotrovimab, der auch bei der Omicron-Variante wirksam ist. Er kann bei Patienten mit COVID-19, bei denen eine fehlende Immunität und mindestens ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf vorliegen, in der Frühphase der Erkrankung, maximal bis 5 Tage nach Symptombeginn, eingesetzt werden.
Leitlinie enthält erstmals Empfehlungen zur ambulanten Frühtherapie
Die aktualisierte Leitlinie bezieht erstmalig auch ambulante Therapien in ihre Empfehlungen mit ein. „Da es inzwischen wirksame antivirale Therapeutika gibt, die insbesondere in der Frühphase der Erkrankung eingesetzt werden, ist es wichtig, hier nicht mehr strikt zwischen der ambulanten und stationären Therapie zu trennen. Wichtiger sind Empfehlungen für den Einsatz der Therapeutika im Hinblick auf Erkrankungsphase und Schwere“, erläutert Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN.
Federführend beteiligt waren bei der Aktualisierung der Leitlinie Experten der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) sowie der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP). Weitere 14 Fachgesellschaften haben mitgewirkt.
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