Laborärzte: Gültigkeit der Coronavirus-Testverordnung in den Herbst verlängern
08.03.2022 - Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) spricht sich für die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung aus, die am 31. März ausläuft. Wenn der über die Krankenbehandlung hinausreichende Testanspruch in den Herbst 2022 fortgeführt werde, könne die Entwicklung des Infektionsgeschehens auch mittelfristig überwacht und eingedämmt werden, so der BDL.
In der deutschen Bevölkerung gebe es nach wie vor eine hohe Akzeptanz für die wirksamen Infektionsschutz-Maßnahmen der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2. „Die Infektionszahlen steigen derzeit aufgrund der Omikron-Submutation BA.2 wieder leicht an. Deutschland hat einen besonders hohen Bevölkerungsanteil ungeimpfter älterer Menschen. Hinzu kommt die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine, einem Land mit einer nur halb so hohen Impfquote“, benennt der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski zentrale Gründe für die Fortführung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Noch hinzu komme die Diskrepanz zwischen sinkenden Testzahlen und einer weiterhin sehr hohen Positivrate von über 40 Prozent, die eine hohe Dunkelziffer bei den Infektionszahlen vermuten lasse.
„Die medizinischen Labore brauchen in den nächsten Tagen Klarheit, wie viele fachärztliche Infektionstests ab April noch möglich sind. Eine nachhaltige Teststrategie sichert die Testkapazitäten, die aktuell und wohl auch im kommenden Herbst gebraucht werden“, so Bobrowski abschließend.