Gesundheitspolitik

Krankenhaus- und Notfallreform: Alb Fils Kliniken fordern Anpassungen und schnelleres Handeln

09.04.2023 - Die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist beunruhigend. Laut einer Umfrage der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) erwarten die Kliniken für das laufende Jahr ein Defizit von 800 Millionen Euro.

Sie fordern die Politik auf, bereits jetzt die Kliniken finanziell zu unterstützen und die Krankenhausplanung weiterhin den Bundesländern zu überlassen. Bis die angekündigte Krankenhausreform greife, sei es zu spät. Auch die Alb Fils Kliniken schließen sich diesen Forderungen an.

Wie viele Häuser im Land haben auch die Alb Fils Kliniken strukturelle Probleme, wie etwa die Unterfinanzierung bei den Investitionen sowie der seit Jahren bestehende Kostendruck durch die Fallpauschalen. Politische Eingriffe in den vergangenen Wochen haben die Lage weiter verschärft, so wurde etwa die Vergütung der Fallpauschalen gesenkt und die Berechnung des Landesbasisfallwertes verändert, beides zu Lasten der Krankenhäuser. Zudem müssen die Corona- und die Energiekrise kompensiert werden. Hinzu kommt der Personalmangel. Um diesem finanziellen Druck Stand zu halten, fordern die Alb Fils Kliniken unter anderem, dass die versprochenen Entlastungen bei den Energiepreisen in vollem Umfang und vor allem zeitnah ankommen, am besten über Pauschalzahlungen. „Im Vorgriff auf die mit der Krankenhausreform geplante Vorhaltefinanzierung müssen die Krankenhäuser zudem schon im Jahr 2023 gegen Verluste aufgrund von geringeren Fallzahlen abgesichert werden. Dazu ist aus unserer Sicht ein Ganzjahresausgleich notwendig“, erklärt Wolfgang Schmid, Kaufmännischer Geschäftsführer der Alb Fils Kliniken.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass die stark steigenden Tarifvergütungen der Mitarbeitenden vollständig finanziert werden können. „In unserem Wirtschaftsplan ist eine vierprozentige Steigerung der Tarifgehälter vorgesehen, jedes weitere Prozent bedeutet weitere Personalkosten von etwa 1,5 Millionen Euro“, so Schmid. In den DRGs werde eine Tariferhöhung aber erst mit zwei Jahren Verzögerung abgebildet. Er fordert die Bundespolitik auf, vor der großen Krankenhausreform zunächst die akuten Probleme zu lösen, denn „der Topf wird ja nicht größer“. Gemeinsam mit dem Medizinischen Geschäftsführer der Alb Fils Kliniken, Dr. Ingo Hüttner, schließt sich Schmid daher der Forderung von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und BWKG nach einem Vorschaltgesetz an, um die wirtschaftliche Situation schnell zu stabilisieren. „Die Politik nach Kassenlage wird dem Gesundheitswesen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gerecht. Die Krankenhäuser brauchen endlich eine angemessene und umfassende Finanzierung von Investitionen und laufendem Betrieb. Daher muss die finanzielle Mangelverwaltung endlich ein Ende haben.“

Die Anfang des Jahres durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Krankenhausreform beinhaltet unter anderem Änderungen in der Abrechnung sowie die stärkere Spezialisierung der Häuser. Außerdem sollen mehr Klinikuntersuchungen ambulant statt stationär möglich sein, ein neuer Pflegeschlüssel eingesetzt sowie eine bessere Finanzierung der Kinderkliniken im Land sichergestellt werden. Über die Fallpauschale sollen sich die Krankenhäuser dann nur noch zu 60 Prozent finanzieren. Hinzu kommen mit 20 Prozent das Pflegebudget sowie mit weiteren 20 Prozent Vorhaltepauschalen, die Kliniken für das Vorhalten von Leistungen erhalten. Je nach Personal und technischer Ausstattung wird dann festgelegt, welche Leistungen die Häuser überhaupt erbringen dürfen und dementsprechend werden auch die Beträge festgelegt, die die Kliniken erhalten. Dafür sollen die Kliniken in drei Level eingeteilt und entsprechend gefördert werden. Level I sieht die Grundversorgung vor, Level II die Regel- und Schwerpunktversorgung und Level III die Maximalversorgung. Eine Vernetzung der Kliniken mit unterschiedlichen Leveln ist durchaus erwünscht. Außerdem sollen 60 bis 130 Leistungsgruppen eingeführt werden, um die einzelnen Bereiche noch klarer voneinander abgrenzen zu können.

„Wenn die Krankenhausreform so umgesetzt wird, wie der Vorschlag der Regierung das vorsieht, hat das große strukturelle Folgen für die Krankenhauslandschaft in Deutschland“, ist sich Dr. Hüttner sicher. Was die Göppinger Klinik am Eichert betrifft, ist er allerdings optimistisch: „Durch das derzeitige Spektrum sind wir in Level II einzustufen und sehen gute Chancen, die Regelungen des aktuell vorliegenden Reformentwurfes vollumfänglich ausnutzen zu können und durch weitere Kooperationen das Level III zu erreichen. Dies wird derzeit geprüft. So könnte das sehr umfangreiche medizinische Angebot unserer Alb Fils Kliniken erhalten und gegebenenfalls ausgebaut werden.“ Für die Helfenstein Klinik in Geislingen könnte theoretisch eine Eingruppierung in Level Ii in Frage kommen: „Ob dies jedoch so kommen wird, obliegt heute und in Zukunft den politischen Entscheidungen, insbesondere der Landekrankenhausplanung, sowie den Marktmechanismen.“

„Grundsätzlich begrüßen wir eine Krankenhausreform und eine Abschwächung der Fallpauschalen. Es müsste aus unserer Sicht allerdings gewährleistet sein, dass notwendige Versorger in den einzelnen Landkreisen nicht ganz oder teilweise geschlossen werden. Kliniken müssen bedarfsorientiert weiterhin ihren Platz in der Krankenhausversorgung haben. Und: Krankenhausplanung muss aus unserer Sicht Ländersache bleiben. Die Krankenhausplanung ist grundsätzlich in eine Gesundheitsplanung zu überführen, welche auch ambulante und nachversorgende Strukturen zu betrachten hat“, so Dr. Hüttner. Die Länder tragen zwar schon heute die finanzielle und regulatorische Verantwortung für die Krankenhausversorgung in den jeweiligen Bundesländern – jedoch schärft die Bundesinitiative die Planungswerkzeuge mit dem Instrument der Leistungsgruppen. Diese definieren strukturelle Mindestvoraussetzungen, welche gegeben sein müssen, um spezifische Leistungen wie zum Beispiel ganze Operationsgruppen erbringen zu dürfen. „Die Vorgabe durch die Bundespolitik birgt dennoch die Gefahr, dass in bestimmten Regionen einzelne medizinischen Leistungen einfach wegfallen, die im Zweifel aber essentiell sein können“, kritisiert Dr. Hüttner. „Ohne den Mechanismus einer Regionalitätsbetrachtung durch die Länder könnten die Regelungen des Bundes daher am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen.“

Im Zuge der Krankenhausreform soll auch die Notfallversorgung ein neues Konzept erhalten. Künftig sollen Patienten im Notfall durch neue integrierte Leitstellen (ILS) und flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) versorgt werden – und zwar schneller und effektiver als bisher. Ein INZ besteht aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis im oder direkt am Krankenhaus und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die KV-Notdienstpraxis soll durch die niedergelassenen Ärzte betrieben werden. Die Öffnungszeiten einer solchen Praxis wären gesetzlich verpflichtend, so dass sich niedergelassene Ärzte sowie Klinikärzte die Belastung gleichermaßen teilen müssten. Für die Bevölkerung wäre damit klar, dass die Anlaufstelle für medizinische Notfälle das nächstgelegene Krankenhaus ist. Die Notdienstpraxis diene dem Zweck, „Nicht-Notfälle“ früh herauszufiltern und so das Notaufnahme-Personal zu entlasten, so der Reformvorschlag.

„Die finanziellen Mittel sowie das entsprechende Personal müssten dafür vorhanden sein und sind noch nicht geklärt. Bereits jetzt ist die Personalsituation dermaßen angespannt, dass Kliniken immer wieder gezwungen sind, ihre Notaufnahmen zeitweise von der Versorgung abzumelden“, erklärt Dr. Hüttner die derzeitige Situation. Immer wieder werde deutlich, dass zu sprechstundenfreien Zeiten die Auslastung der Notaufnahme überdurchschnittlich hoch sei. „Auch von anderen Häusern wissen wir, dass die Notaufnahmen von Patienten vielerorts als Ersatz der niedergelassenen Versorgung genutzt werden. Diese Realität muss auch die Politik anerkennen“, fordert der Medizinische Geschäftsführer. Die Vergütung für diese Fälle decke nur einen geringen Bruchteil der Kosten und bringen die Häuser in finanzielle Schieflage. „Wir erwarten, dass eine Notfallreform auch diese Themen berücksichtigt“, so Dr. Hüttner.

Kontakt

Alb Fils Klinikum GmbH

Eichertstr. 3
73035 Göppingen

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