Potenziale von Telemonitoring besser nutzen
24.04.2023 - Spectaris fordert die Ausweitung des Telemonitorings auf zusätzliche Indikationen und Überführung in die Regelversorgung.
Anlässlich der am Dienstag beginnenden Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ veröffentlicht der Deutsche Industrieverband Spectaris sein neues Positionspapier zum Telemonitoring. „Das deutsche Gesundheitssystem muss die Potenziale der Digitalisierung, insbesondere des Telemonitorings, zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungsqualität besser nutzen“, betont Sabine Mertsch, Mitglied des Medizintechnik-Vorstands bei Spectaris. „Um dies zu erreichen, müssen endlich telemonitorische Leistungen indikationsübergreifend durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Ansonsten fehlt der Anreiz bei den Leistungserbringern, dieses digitale Tool einzusetzen.“
Telemonitoring ist zudem ein wichtiger Baustein der im März durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Digitalisierungsstrategie und kann diese unterstützen,
• indem ein gleichwertiger, flächendeckender, diskriminierungsfreier und bezahlbarer Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung für alle geschaffen wird,
• indem Diagnostik, Behandlung, Versorgung und Pflege durch konsequente Datennutzung, digital optimierte Prozesse und durch den bedarfsgerechten Einsatz digitaler Anwendungen verbessert werden und
• indem Arbeitsbedingungen für das medizinisch-pflegerische Personal erleichtert werden, da das Personal entlastet und somit die Attraktivität dieser Berufe erhöht wird.
Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, fordert Spectaris daher die Ausweitung des Telemonitorings auf weitere Indikationen und die Schaffung einer Position im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen darstellt. Um überhaupt den Versorgungsanspruch durch die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen, schlägt man vor, Telemonitoring im SGB V gesetzlich zu verankern und am Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu orientieren, welches durch das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bereits erfolgreich implementiert wurde. „Bei telemonitorischen Leistungen handelt es sich um eigenständige Prozessinnovationen, deren Evidenz in zahlreichen Studien bereits belegt wurde. Somit braucht es keiner weiteren zeitverzögernden Evidenznachweise“, ergänzt Mertsch.
Einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Verankerung im SGB V hat Spectaris bereits erarbeitet und könnte kurzfristig vorgelegt werden.
Mertsch weiter: „Das BMG muss rasch seinen Ankündigungen aus der Digitalisierungsstrategie Taten folgen lassen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie Telemonitoring vergütet werden soll. Nur wenn die Aufwände der Leistungserbringer für telemonitorische Leistungen auch vergütet werden, werden diese flächendeckend eingesetzt und damit die Gesundheitsversorgung für alle deutlich verbessert. Spectaris steht gerne zur Mitarbeit an Lösungsvorschlägen bereit.“
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