IT & Kommunikation

TMF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – GDNG

16.08.2023 - Die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung hat am 14. August an der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Gesundheit teilgenommen und ihre Stellungnahme zum Entwurf vorgestellt.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

 

Sebastian C. Semler, TMF-Geschäftsführer: „Wir begrüßen den GDNG-Entwurf, der ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu besserer Gesundheitsdatennutzung in der medizinischen Forschung zum Wohle von Patientinnen und Patienten in Deutschland sein kann. Bessere Datenverfügbarkeit, gestraffte Aufsichtsverfahren, erste Schritte zu einer sicheren Datenverknüpfung von im deutschen Gesundheitssystem verteilt vorliegenden Datensätzen und insbesondere die Stärkung der Eigenforschung der Leistungserbringer – dies sind wichtige Ansätze. Auch eine rechtzeitige Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum erscheint sinnvoll.“

Die TMF unterstützt den geplanten Ausbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur, womit bereits die Anschlussfähigkeit an die künftige Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen werden soll. Hierdurch wird die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten im Gesundheitswesen künftig deutlich verbessert werden. Mit der Stärkung des Gesundheitsdatenschutzes für die Patient*innen wird außerdem die Akzeptanz für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten erhöht. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist aus Sicht der TMF die vorgesehene Verknüpfung von Daten des Forschungsdatenzentrums und der klinischen Krebsregister sowie die Einführung eines Forschungspseudonyms/Identifier. Die TMF begrüßt die Intention, mit dem vorgesehenen Federführungsprinzip in der Datenschutzaufsicht administrative Prozesse zu straffen und Bürokratieaufwand zu reduzieren. Für die einwilligungsbasierte Forschung sind weitergehende Regelungen zur Vereinheitlichung der behördlichen Aufsichtsprozesse notwendig.

Die TMF begrüßt, dass das GDNG eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle einrichtet, welche die Datennutzenden beim Zugang zu Gesundheitsdaten unterstützt und berät. „Beim Aufbau entsprechender Infrastrukturen, wie der im Gesetz vorgesehenen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, sollte freilich weniger auf behördliche Ansiedlung, sondern auf Wissenschaftsnähe und Service-Orientierung geachtet werden. Ein wissenschaftliches Konzept für diese Infrastruktur ist dringend vorab erforderlich, in das insbesondere Erfahrungen aus der Medizininformatik-Initiative oder der NAKO Gesundheitsstudie früh Eingang finden sollten“, betont Semler.

Die Stellungnahme geht auf Diskussionen innerhalb der „Koordinierungsgruppe Gesundheitsdateninfrastrukturen“ zurück, die von der Medizininformatik-Initiative (MII) und dem Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) organisiert wurde. Sie wird von diversen Initiativen und Organisationen aus medizinischer Forschung und Gesundheitsdateninfrastruktur mitgetragen.

Die Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung: https://www.tmf-ev.de/Stellungnahmen

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