Hygieneforum: Nosokomiale Infektionen müssen bei der nationalen Präventionsstrategie stärker beachtet werden
08.12.2023 - Die Vermeidung von nosokomialen, also behandlungsassoziierten Infektionen muss im deutschen Gesundheitssystem stärker beachtet werden. Das forderten die Expert*innen des 12. Hygieneforum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 7. Dezember 2023.
„Wir unterstützen die nationale Präventionsstrategie. Die Vermeidung von nosokomialen Infektionen kommt hier aber deutlich zu kurz“, sagte die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg. Jeder habe das Recht, vor Infektionen geschützt zu werden. Deshalb müssten alle Kräfte gebündelt werden, um Infektionen durch geeignete Hygienemaßnahmen zu vermeiden. Dazu gehören eine ausreichende personelle Ausstattung und entsprechende organisatorische Strukturen, beschrieb Prof. Dr. Christine Geffers vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité. Hier gebe es durch die Verdopplung der Anzahl des Hygiene-Fachpersonals in Deutschland seit 2011 eine gute Entwicklung, die aber nachgehalten werden müsste. Moderatorin Miriam Rohloff, Referentin Ambulante Gesundheitsversorgung beim BVMed, wies auf die umfangreichen Schulungsmaterialien hin, die der BVMed-Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) zur freien Nutzung zur Verfügung stellt. An dem Hygieneforum nahmen vor Ort und virtuell über 500 Gäste vor allem aus dem Bereich der Pflege und Behörden teil.
Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gilt als vermeidbar. Um dies zu erreichen, sind neben einem Bündel an Hygienemaßnahmen die Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sind dabei maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Daher legte das BVMed-Hygieneforum 2023 einen besonderen Fokus auf die KRINKO-Empfehlungen.
Prof. Dr. Christine Geffers, Leiterin des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin der Charité, dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von nosokomialen Infektionen, stellte die aktualisierten Empfehlungen der KRINKO zur Personalausstattung 2023 vor. Die KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ gibt Hinweise zur Organisationsstruktur der Hygiene und definiert die Personengruppen, die für die Infektionsprävention notwendig sind. Sie macht zudem Aussagen zur Qualifikation und den Aufgaben der Personengruppen, fordert eine ausreichende Ausstattung und gibt hierfür Hinweise zur Bedarfsermittlung. Die KRINKO-Empfehlung richtet sich dabei nicht nur an Krankenhäuser, sondern an alle medizinischen Einrichtungen nach §23 Abs. 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz, also auch Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen, Dialysezentren, Tageskliniken oder Rettungsdienste. Geffers gab einen Überblick über das relevante Fachpersonal:
• Wichtig ist die Funktion der Hygiene-beauftragten Ärzt:innen, die weisungsbefugt sein müssen und als Bindeglied zwischen Hygienefachpersonal und den eigenen klinischen Bereichen dienen.
• Hygiene-beauftrage Pflegekräfte, deren Etablierung in Deutschland noch im Aufbau ist, wirken dann als Multiplikator*innen in ihrem jeweiligen Bereich.
• Der hohe Bedarf an Krankenhaushygieniker*innen (KHH) sei durch die vorhandenen Fachärzt*innen für Hygiene und Umweltmedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie nicht zu decken. Deshalb wurde die Zusatzweiterbildung „Krankenhaushygiene“ eingeführt. Zumindest in Kliniken der Maximalversorgung sollten die betreuenden Krankenhaushygieniker*innen eine fachärztliche Ausbildung haben.
• Die Hygienefachkräfte (HFK) sind als Hygienefachpersonal dem KHH oder der Ärztlichen Direktorion unterstellt. Sie sind nicht mit zusätzlichen Tätigkeiten in der Pflege zu betrauen.
Die Umsetzung von Konzepten zur Infektionsprävention nach den Empfehlungen der KRINKO sei ohne die Beschäftigung von ausreichendem Fachpersonal nicht zu leisten. Der Bedarf an Hygienefachpersonal müsse dabei auf der Basis einer Risikobewertung für jede medizinische Einrichtung individuell ermittelt werden, so Geffers.
Welchen Stellenwert haben die KRINKO-Empfehlungen? Prof. Dr. Mardjan Arvand, Leiterin Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene beim Robert Koch-Institut (RKI), verwies darauf, dass es sich um eine unabhängige Kommission handele, die nicht Teil des RKI sei. Die 18, demnächst 20, ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) berufen und erarbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen Empfehlungen zur Infektionsprävention. Sie werden unterstützt vom Fachgebiet 14 „Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene“ des RKI. Nach §23 Abs. 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft im Bereich der Hygiene vermutet, wenn die KRINKO-Empfehlung eingehalten wird. Insofern komme den Empfehlungen faktisch eine große Bedeutung zu.
Aus rechtlicher Sicht bestätigte das Dr. Tobias Weimer, Fachanwalt für Medizinrecht. Das Hygienemanagement einer medizinischen Einrichtung sei wichtiger Teil des gesamten Compliance-Management-Systems. Mit dessen Hilfe wird aus juristischer Sicht präventiv Schadensersatzforderungen entgegengewirkt und die Abwehr von derartigen Forderungen in Krisenzeiten ermöglicht. Für das Hygiene-Management sei die Einhaltung der KRINKO-Empfehlungen aufgrund der Vermutungswirkung des Infektionsschutzgesetzes von großer Bedeutung. Die Leitung von Krankenhäusern ist nach §23 Abs. 3 IfSG verpflichtet, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Das kann durch eine ordnungsgemäße Delegation auf eine Hygienekommission geschehen, wonach beispielsweise Krankenhaushygieniker*innen die Risikobewertung nosokomialer Infektionen vornehmen und Maßnahmen zu ihrer Verhütung, Erkennung und Bekämpfung ausarbeiten. Auch bei der Aufbereitung von Medizinprodukten spielen die Empfehlungen eine herausragende Bedeutung. Die Empfehlungen haben nach der Rechtsprechung damit den Status einer „Quasi-Norm“.
BinDoc-Geschäftsführer und Datenexperte Dr. Manuel Heurich ging auf die Identifikation und Prävention nosokomialer Infektionen mit Big-Data-Analysen ein. Grundsätzlich steige die Nachfrage nach „Real World Evidence“, also der Ergänzung interventioneller klinischer Studien durch Daten aus dem Versorgungsalltag. Hier gebe es eine zunehmende Anerkennung in der wissenschaftlichen Welt mit einer kostengünstigen Alternative zu interventionellen Studien. BinDoc vernetzt dabei öffentlich zugängliche Quellen wie Qualitätsberichte der Krankenhäuser, Zahlen des DRG-Instituts InEK oder statistische Bundes- und Landesämter zu Big Data in einer Forschungsdatenbank. Aktuell stellen bereits über 300 Kliniken detaillierte Daten zu 17 Millionen Fällen zur Verfügung. Jedes Jahr kommen über 30 neue Kliniken hinzu, sodass Kliniken und einzelne Abteilungen in einem webbasierten Analysetool beispielsweise bei Infektionsraten verglichen werden können. So kann sich die Klinik schnell einordnen und aufgeschlüsselt nach Infektionsarten Optimierungspotenzial ermitteln. Bei „Surgical Site Intefections (SSI)“ identifiziert der BinDoc-Algorithmus mittlerweile eine ähnliche SSI-Rate wie die KISS-Surveillance. „Dies ist ein großer Meilenstein, da unsere Analyse nicht auf Stichproben, sondern der Gesamtdatenbasis durchgeführt wird und vollautomatisiert erfolgt“, so Heurich. „Wir sehen in dieser Art von Tools das volle Potenzial der Digitalisierung. Die Nutzung von Big Data ermöglicht uns eine branchenweit außergewöhnliche Sicht auf klinische Ergebnisse und deren ökonomische Auswirkungen.“
Michael Borg, Head of Hospital Hygiene bei Vamed, beleuchtete die Situation von multiresistenten Erregern (MRE) in der Rehabilitation. MRE kommen je nach Ausrichtung der Einrichtung in der Regel als Kolonisationen gehäuft in der Rehabilitation vor. „Die Rehabilitation hat oberste Priorität. Die Aufgabe der Krankenhaushygiene ist es, diese zu ermöglichen, nicht zu verhindern“, so Borg. Wünschenswert seien deshalb ausführlichere rehaspezifische Empfehlungen der KRINKO, analog zu den Empfehlungen für Krankenhäuser. Wichtig seien eine Risikoanalyse und die Festlegung von Risikobereichen durch die Krankenhaushygiene mit dem Fokus auf das Transmissionsrisiko und die Pathogenität bzw. Virulenz. Bei einem negativen Screening-Ergebnis auf MRE müsse beachtet werden, dass es sich lediglich um eine Momentaufnahme mit fraglicher Sensitivität handele. Borg: „Das darf auf keinen Fall zu einem niedrigeren Niveau in der Basishygiene führen.“ Auf der anderen Seite sollte ein positives Screening auf MRE nicht zu übertriebenen oder nicht evidenten Hygienemaßnahmen führen. Hier müsse Rehabilitation vor Isolation gehen – bei Einhaltung einer guten Basishygiene.
Hygiene-Netzwerkkoordinator Patrick Ziech vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt informierte über die Herausforderungen bei der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten in der außerklinischen Intensivpflege (AIP). Das Thema habe hohe Relevanz. So gebe es beispielsweise geschätzt bis zu 30.000 tracheotomierte Patient*innen in der häuslichen Krankenpflege sowie rund 20.000 Beatmungspatient*innen mit anerkannter Schwerbehinderung aufgrund einer Funktionseinschränkung der oberen Atemwege. Sie werden nach einem stationären Aufenthalt im häuslichen Umfeld versorgt. MRE-Infektionen sind dabei durchaus ein Thema: Rund die Hälfte von Menschen in Intensiv-Wohngemeinschaften sind betroffen, dagegen nur rund 13 Prozent bei Einzelversorgungen. Relevant sei zudem die Frage der Aufbereitung der benötigen Medizinprodukte, beispielsweise Trachealkanülen, Harnweg-Dauerkatheter oder PEG-Sonden. Hier gebe es häufig Probleme, da beispielsweise gut die Hälfte der Trachealkanülen zwar aufbereitet würden, teilweise aber nicht sachgerecht, sondern beispielsweise in der Küchenspüle. Hier sollten die Hersteller klar nachvollziehbare Anleitungen geben, die notwendige Informationen für die Betreiber*innen beinhalten. Gerade in der häuslichen Versorgung sollten Patient*innen und Anwender*innen einfache, jedoch effiziente und machbare Methoden zur regelmäßigen Aufbereitung ihrer Trachealkanülen erhalten.
Auch das diesjährige BVMed-Hygieneforum verdeutlichte einmal mehr, dass die Anstrengungen aller Akteur*innen in Zusammenarbeit unabdingbar sind. Nur so können notwendige Prozesse zu Präventionsmaßnahmen angepasst werden, um einen umfangreichen Schutz vor nosokomialen Infektionen für Patient*innen und medizinisches Personal gewährleisten und verbessern zu können.
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