Deutliche Zunahme von Pilzinfektionen mit Candida auris in Deutschland
06.05.2024 - Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 77 Fälle von Candida auris-Nachweisen erfasst – sechs Mal mehr als in den Vorjahren.
Das zeigt die aktuelle Auswertung des Nationalen Referenzzentrums für Invasive Pilzinfektionen. Um Ausbreitungen der Infektion effizienter entgegenwirken zu können, regen die Beteiligten eine verbesserte Meldepflicht an.
Für gesunde Menschen ist eine Besiedlung mit dem Pilz Candida auris in der Regel ungefährlich – die meisten merken nicht einmal etwas davon. Bei anderen Gruppen – beispielsweise Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Patienten auf Intensivstationen – ist die Gefahr größer. Gelangt Candida auris in ihren Blutkreislauf, droht eine Blutvergiftung, die in gut der Hälfte aller Fälle tödlich endet. Vor allem für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime stellt der Pilz deshalb eine Bedrohung dar.
Starker Anstieg im Jahr 2023
Wissenschaftler des Nationalen Referenzzentrums für Invasive Pilzinfektionen (NRZMyk) haben jetzt einen deutlichen Anstieg der Candida auris-Fallzahlen in Deutschland registriert. Wurden in den Vorjahren jeweils zwölf Fälle an das Referenzzentrum gemeldet, waren es im vergangenen Jahr 77.
Diese Zahlen hat das Forschungsteam jetzt im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Verantwortlich für die Studie waren Dr. Alexander M. Aldejohann vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) sowie Wissenschaftler des NRZMyk und des Robert Koch-Instituts. Ebenfalls daran beteiligt war Professor Oliver Kurzai, Vorstand des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der JMU und Leiter des NRZMyk.
In ihrer Studie werfen die Autoren nicht nur einen Blick auf die Gesamtzahlen. Sie gehen auch detailliert auf deren Entwicklung und die einzelnen Übertragungsereignisse ein. Dabei unterscheiden sie zwischen einer reinen Besiedlung – fachsprachlich Kolonisation genannt – und einer invasiven Infektion.
Zahlreiche Fälle in Krankenhäusern
Demnach lag in 58 der 77 beschriebenen Fälle eine Kolonisation der Patienten vor, in 13 Fällen kam es zu einer Infektion. In sechs Fällen blieb der Status unklar. Von den Patienten mit initialer Kolonisation oder unklarem Infektionsstatus entwickelten im Verlauf fünf eine invasive Infektion.
Neben einem relevanten Anstieg einzelner Infektionen ohne nachgewiesene direkte Ansteckungen weiterer Personen konnten auch vier unabhängige Ausbruchsgeschehen aufgedeckt werden. Die Mehrheit der nachgewiesenen Fälle konnte nachträglich einem spezifischen Ausbruch zugeordnet werden. Aufgrund der aktuellen Meldepflicht fehlte bei diesen Fällen zunächst die infektiologische Relevanz, so dass der Ausbruch zunächst unentdeckt blieb und die Übertragungsereignisse letztlich nicht frühzeitig unterbunden werden konnten.
„Der enorme Anstieg 2023 hat uns überrascht. Ausschlaggebend sind hier vor allem auch Ausbruchsgeschehen in Krankenhäusern. Wenn diese nicht frühzeitig erkannt und adäquat bekämpft werden, sind sie später sehr schwer in den Griff zu bekommen“, bewertet Dr. Alexander M. Aldejohann diese Zahlen.
Allgemeine gesetzliche Meldepflicht wird angeregt
Zu diskutieren wäre nach Ansicht der Beteiligten die erst 2023 eingeführte gesetzliche Meldepflicht. Diese erfasse nur einen kleinen Teil der Fälle. Ursache dafür sei in erster Linie ein hoher Anteil klinisch nicht relevanter Nachweise, die gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetzes keiner Meldepflicht unterliegen. Gegenwärtig müssen Kolonisationen nur dann gemeldet werden, wenn sie eine Folge von Übertragung in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sind.
Die Autoren regen deshalb an, über eine generelle Meldepflicht für alle Candida auris-Fälle nachzudenken. Mit frühzeitig und konsequent durchgeführten Screening- und Hygienemaßnahmen bei allen Nachweisen, unabhängig von deren klinischer Relevanz, könnte ihrer Meinung nach einer weiteren Ausbreitung von Candida auris wirkungsvoll entgegengetreten werden.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Candida auris-Fälle in Deutschland – so wie in anderen Ländern auch – weiter zunehmen“, befürchtet Oliver Kurzai. Weil Infektionen durch diesen Pilz oft schwer zu behandeln sind, gelte: „Je länger wir das verzögern können, umso besser. Eine allgemeine gesetzliche Meldepflicht für jeden Labornachweis von Candida auris könnte hier helfen – und zwar insbesondere in der jetzigen Phase, wo die Fallzahlen noch sehr niedrig sind“, so der Leiter des NRZMyk.
Candida auris
Seit der erstmaligen Beschreibung des Hefepilzes Candida auris in Japan im Jahr 2009 wird global ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen beobachtet. Mittlerweile ist der Pilz weltweit verbreitet und in einigen Regionen wie Indien und Südafrika und regional auch in Spanien und Italien endemisch.
Anders als bei anderen Candida-Arten kommt es bei dieser Hefepilzart insbesondere in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen regelmäßig über direkten und indirekten Kontakt zu schwer eindämmbaren Ausbruchsgeschehen.
Die Behandlung von Candida auris-Infektionen wird durch das Potenzial des Erregers, Resistenzen gegen alle verfügbaren Antimykotika-Klassen zu entwickeln, erheblich erschwert. Diese Eigenschaften führten u.a. zum Einschluss des Pilzes in die höchste Priorisierungskategorie des amerikanischen Centers for Disease Prevention and Control (CDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
In Deutschland unterliegen seit Juli 2023 sowohl der Nachweis von Candida auris aus Blut und primär sterilen Materialen als auch Ausbruchsgeschehen des Erregers der Meldepflicht gemäß Paragraf 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes.
Originalpublikation:
Zunahme von Candida auris in Deutschland im Jahr 2023. Aldejohann, Alexander M.; Hecht, Jane; Martin, Ronny; Walther, Grit; Kurzai, Oliver. Epidemiologisches Bulletin 2024; 02. Mai 2024; DOI: 10.25646/12004
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