Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten
12.02.2012 -
Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Am 1. Januar 2002 war ein Bündel von Änderungen und Ergänzungen des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Kraft getreten. Mit diesen neuen Regelungen wurden die Vorgaben bei der Aufbereitung von Medizinprodukten im Sinne des vorbeugenden Patientenschutzes stringenter gefasst. Nach den nunmehr fünfjährigen Erfahrungen mit den neuen Regelungen hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) gefordert, bis zum 18. Mai 2007 einen schriftlichen Bericht zum Thema „Erfahrungen mit den geänderten Regeln zur Aufbereitung von Medizinprodukten“ vorzulegen. Zu den beteiligten Verbänden gehören u.a. die Organisationen der Ärzte und Zahnärzte, der Kliniken, der Medizintechnologie, der Krankenversicherung einschl. des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) sowie Fachverbände. Der Bericht soll bis Ende 2007 den parlamentarischen Gremien zugeleitet werden.