Krankenhausreform im Fokus
22.09.2015 -
Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2016 das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft treten lassen. Ein solches Unterfangen ist niemals einfach, denn in diesem Bereich der Politik existieren nicht nur sehr viele Beteiligte bzw. Betroffene. Diese haben dazu noch divergierende und sich häufig ausschließende Interessen, die der Gesetzgeber zu einem Ausgleich bringen muss. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Kritik sehr schnell aufkommt, denn man kann es selten allen recht machen.
Schauen wir uns zunächst an, was die Krankenhausreform erreichen will: Zunächst werden damit eine Vielzahl von Zielen verfolgt: Übergeordnet will man die „Krankenhausversorgung zukunftsfest machen", wie das zuständige Bundesgesundheitsministerium selbst formuliert, was in erster Linie so viel bedeutet, als dass Krankenhäuser für Patienten gut, sicher und leicht erreichbar sein sollten. Mit anderen Worten: Die deutsche Kliniklandschaft soll bedarfsgerecht umgebaut werden.
Zudem soll die Qualität nicht nur in den über 2.000 Krankenhäuser, die es in Deutschland gibt, sondern im gesamten Gesundheitswesen gesteigert werden. Darüber hinaus soll es durch das Gesetz mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser im Sinne einer deutlichen Verbesserung in der Finanzierung derselben geben. Was viele Kliniken freuen dürfte, schließlich stecken mehr als die Hälfte von ihnen in den roten Zahlen fest.
Patienten profitieren durch die Reform, indem es am Krankenbett durch das Einstellen von mehr Pflegepersonal zu einer individuelleren und damit besseren Versorgung kommt. In den Jahren 2016 bis 2018 werden dafür im Programm „Pflege am Bett“ Fördermittel in Höhe von 660 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt, die der unmittelbaren pflegerischen Versorgung der Patienten dienen. Das heißt: Es wird mehr Fachpersonal in den Kliniken eingestellt. Dieses hat dann nicht nur mehr Zeit für die Erkrankten. Ebenso wird ein Hauptaugenmerk auf die Prävention gerichtet: Die Patienten sollen beispielsweise aufgeklärt werden, was sie selbst tun können, um sich vor in den vergangenen Jahren immer häufiger auftretenden Infektionskrankheiten zu schützen oder wie sich im Bett richtig hinlegen und aufrichten ohne Rückenschmerzen zu bekommen.
Zudem sollen mit dem Gesetzesvorhaben nicht notwendige Operationen im Krankenhaus vermieden werden. Kein anderes Land der OECD leistet sich, gemessen an der Einwohnerzahl, mehr Klinikbetten und Operationen als Deutschland. Die Überlegung, dass dies nicht unbedingt nur auf den Bedarf, sondern vielmehr ebenso auf das bestehende Überangebot zurückzuführen ist – verbunden mit den immensen Kosten, die das nach sich zieht – liegt nahe.
Doch ist die Reform wirklich in der Lage, diese hehren Ziele zu erreichen?
Die Gesetzesvorlage zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie eine gute Qualität der Leistung in den Krankenhäusern durch eine höhere Vergütung belohnen will. Effizient und effektiv arbeitende Kliniken können also mit finanziellen Zuschlägen rechnen. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass Krankenanstalten mit monetären Einbußen rechnen müssen, wenn Mängel in der Qualität nachgewiesen und nicht binnen eines Jahres beseitigt werden.
Gefördert wird zudem die Spezialisierung. Das heißt, Hospitäler sollen nicht mehr alles machen, sondern sich auf diejenigen Tätigkeiten konzentrieren, die sie am besten können. Krankenhäuser, die sich zum Beispiel auf die Behandlung seltener Krankheiten ausrichten, sollen dafür ebenfalls eine zusätzliche Vergütung erhalten.
Kritiker bemängeln, dass diese Änderungen das finanzielle Fundament vieler, vor allem regionaler Kliniken gefährden kann und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft nicht mehr sichergestellt ist.
Das Gesundheitsministerium entgegnet, dass im Besonderen an diese Problematik innerhalb der Reform gedacht wurde: So soll es einen Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro sowie spezielle Sicherstellungszuschläge geben, um die Versorgungsstrukturen vor allem auf dem Land zu gewährleisten bzw. sogar zu verbessern. So sollen defizitäre Häuser zu Ambulanzzentren verwandelt werden.
Darüber hinaus kritisieren vor allem die Gewerkschaften an dem Gesetzesvorhaben, dass sich für das bestehende Pflegepersonal in den Krankenhäusern nichts Wesentliches zum Positiven verändere. Die Reform sieht nämlich kaum Lohn- und Tarifsteigerungen vor, weswegen es nach wie vor eine Überlastung des Pflegepersonals und eine nicht ausreichende Bezahlung für die immense Beanspruchung bei der Arbeit gebe.
Egal, auf welcher Seite man steht, lässt sich am Ende konstatieren, dass einige Probleme, in denen die Krankenhäuser im Speziellen und die allgemeine Versorgung der Patienten im Allgemeinen stecken, im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes angegangen werden. Dass dies vielen Beteiligten nicht weit genug geht, liegt im Auge des Betrachters und ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz viele Interessen in Einklang bringen muss. Ein Anfang ist damit allemal gemacht.