Der EnBW Full Kritis Service
12.03.2019 -
Die Bundesregierung hat mit dem seit Juli 2015 gültigen IT-Sicherheitsgesetz auf die zunehmende Bedrohung durch Cyber-Angriffe im Zuge von Digitalisierung und Vernetzung reagiert. Die „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastruktur“ (BSI-KritisV) regelt, welche Unternehmen unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen und die Anforderungen des Gesetzes bis Ende des Jahres 2018 umsetzen müssen. Im Fokus stehen alle Branchen, bei denen Ausfälle der Versorgungsdienstleistung dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft hätten.
Als Betreiber von Energieerzeugungsanlagen und Netzen hat die EnBW schnell auf diese Herausforderungen reagiert. Unsere Kraftwerke unterstehen den höchsten Sicherheitsauflagen, und wir haben als erster Kraftwerks-Betreiber Deutschlands das IT-Sicherheitsgesetz erfolgreich umgesetzt. Die EnBW genießt Vertrauen durch die langjährige Zusammenarbeit mit den wesentlichen Behörden von Bund und Ländern, mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den wesentlichen Gutachtern wie TÜV und Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).
Mehr Infos finden Sie hier.