IT & Kommunikation

Die elektronische Gesundheitskarte hat eine Zukunft

28.02.2018 -

Aufgabe der gematik ist es, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und deren Infrastruktur in Deutschland einzuführen, deren Betrieb sicherzustellen und sie weiterzuentwickeln. Alexander Beyer Geschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH in  Berlin erklärt den aktuellen Stand bei der Einführung der Telematikinfrastruktur und warum die elektronische Gesundheitskarte wichtig bleibt.

M&K: Die Einführung der Telematikinfrastruktur hat sich ja etwas verzögert. Mittlerweile gibt es erste zugelassene Geräte. Sind denn weitere Zulassungen in Vorbereitung, nicht zuletzt auch, damit es zu einem richtigen Wettbewerb in diesem Markt kommen kann?

Alexander Beyer: Unsere Aufgabe ist, das Gesundheitswesen digital zu vernetzen. Dafür steht die Telematikinfrastruktur bereit. Jetzt müssen noch medizinische Einrichtungen mit den entsprechenden Produkten technisch ausgestattet werden. Das ist durch die erste zugelassene Produktkette grundsätzlich erst einmal möglich. Die ersten Praxen und Krankenhäuser sind inzwischen an die Telematikinfrastruktur angebunden – und jeden Tag kommen welche hinzu. Aber natürlich sollen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser künftig zwischen Produkten wie beispielsweise Kartenterminal, Konnektor und VPN-Zugangsdienst von verschiedenen Herstellern wählen können. Das sollte bald soweit sein. Denn weitere Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen bereits unser Zulassungsverfahren. Damit ist eine Marktvielfalt möglich.

Wie sind denn die weiteren Planungen für die elektronische Gesundheitskarte, welche Funktionalität soll in absehbarer Zeit hinzukommen?

Beyer: Aktuell werden – wie bereits gesagt – bundesweit Praxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten umgesetzt. Als nächstes steht bei uns im Fokus, dass medizinische Anwendungen wie das Notfalldaten-Management und der elektronische Medikationsplan etwa zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit schnellstmöglich eingeführt werden. Dafür haben wir Ende 2017 – gemeinsam mit unseren Gesellschaftern – das entsprechende Dokumentenpaket (Release 2.1.1) mit sämtlichen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und das dazugehörige Feldtestkonzept veröffentlicht. Wir sind zuversichtlich, dass der Industrie nun alle Informationen vorliegen, die sie benötigt, um ihre Produkte entwickeln und zur Zulassung einreichen zu können.

Befürchten Sie eigentlich, dass sich die elektronische Gesundheitskarte schnell überlebt haben wird, wenn erst einmal die digitale Patientenakte eingeführt und ein Datenaustausch ohne Karte möglich ist?

Beyer: Nein. Im Gegenteil. Sogenannte Smartcards wie die Gesundheitskarte gelten nach wie vor als sicherstes und präferiertes Mittel für Prozesse, bei denen Daten mit höchstem Schutzbedarf verarbeitet werden. Bei der Elektronischen Patientenakte bzw. dem Elektronischen Patientenfach wird auch künftig die Gesundheitskarte ihre Rolle als Authentisierungsmittel und Träger der kryptographischen Schlüssel einnehmen. Was aber nicht ausschließt, dass sich zusätzliche Authentisierungsverfahren etablieren – vorausgesetzt, diese weisen ein vergleichbares Sicherheitsniveau auf.

Ich wünsche mir, dass sich der öffentliche Fokus von der Frage löst, ob die Gesundheitskarte zeitgemäß ist. Vielmehr sollte sich damit beschäftigt werden, dass Patientendaten in Zeiten von Smartphone und Facebook höchstmöglich geschützt werden und zugleich Patienten den Zugriff auf ihre Daten unabhängig von einem Arzt haben – eben genau so, wie es für die Elektronische Patientenakte bzw. das Elektronische Patientenfach durch uns konzipiert wird.

www.gematik.de

Zur Person

Der studierte Volljurist und Rechtsanwalt Alexander Beyer, geboren im Jahr 1973, verantwortet seit 1. Juli 2015 als Geschäftsführer die operative Leitung der gematik GmbH. Zuvor war er dort zehn Jahre lang für den Bereich Recht zuständig. Der gebürtige Hamburger hat neben seinem Staatsexamen einen Master of Law in Rechtsinformatik und einen Master of Arts in Ökonomie & Management.

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