Medizin & Technik

Neues E-Health-Gesetz - gute Chance, Patientensicherheit zu erhöhen

17.10.2015 -

DGINA begrüßt das geplante E-Health-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums, fordert aber eine bessere Nutzung der Potentiale und die Vermeidung unnötiger Parallelstrukturen durch eine sinnvolle Verknüpfung der Patientendaten.

Ob mit dem elektronischen Arztbrief, dem bundeseinheitlichen Medikationsplan oder dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte – das neue E-Health-Gesetz bietet aus Sicht der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) durch die zunehmende Digitalisierung von Gesundheitsdaten eine gute Chance, die Patientensicherheit zu erhöhen.

Insbesondere für die klinische Akut- und Notfallmedizin, die an der Schnittstelle der sektorenübergreifenden Versorgung jedes Jahr mehr als 20 Mio. Menschen versorgt, wäre das Gesetz ein Meilenstein. Denn häufig fehlen zum Behandlungszeitpunkt wichtige Informationen, etwa zur Medikation oder zu chronischen Erkrankungen. Diese Wissenslücke könnte mit geschlossen werden, wenn Patientendaten in der Notaufnahme digital vorliegen würden. Dazu sei es aber nötig, die einzelnen Bausteine inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen. Zudem müsse geklärt werden, wer die Informationen synchronisiert.

Derzeit sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Patienten nach einem Arztbesuch oder in der Apotheke einen aktuellen Ausdruck ihres Medikationsplanes erhalten, wenn sich Änderungen ergeben – allerdings nur in Papierform. Die medizinischen Notfalldaten hingegen sollen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das jedoch könnte insbesondere Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser vor ein Problem stellen – wenn die Informationen des Medikationsplanes aufgrund einer fehlenden Synchronisation nicht mit denen übereinstimmen, die auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Im Ernstfall wüsste ein Notarzt dann nicht, welche Daten aktuell und somit gültig wären.

Dass unterschiedliche Informationsträger nebeneinander vorgesehen sind, würde das Problem laut der Notfallgesellschaft zusätzlich verschärfen. So würden etwa wichtige Informationen fehlen, wenn ein Notfallpatient zwar seinen Medikationsplan bei sich hätte, nicht aber seine Gesundheitskarte – oder umgekehrt.

„Patienten müssen zu jeder Zeit über den aktuellen Stand ihrer relevanten Daten verfügen“, sagt Prof. Dr. Harald Dormann, Sprecher des Boards „Patientenversorgung & Wissenschaft“ der DGINA, und ergänzt: „Schließlich geht es darum, die Patientensicherheit zu erhöhen und keine zusätzliche Verunsicherung zu schaffen.“ Voraussetzung dafür sei eine Aktualisierung aller Informationen in Echtzeit. Im Gesetzesentwurf ist dies jedoch bislang nicht vorgesehen. Allerdings dürfte der Medikationsplan, der im Idealfall auch Einnahmegründe beinhaltet, nach Dormanns Einschätzung für Notfallmediziner in der Regel ohnehin völlig ausreichend sein. Patientenerklärungen des Notfalldatensatzes, wie etwa die Organspendebereitschaft oder Blutgruppenzugehörigkeit, seien eher von nachrangigem Interesse.

Wichtiger hingegen wäre für die DGINA, dass möglichst von überall ohne zusätzlichen technischen Aufwand auf die digitalen Patientendaten zugegriffen werden kann. So hätten Notaufnahmen – etwa bei einer Client-Server-basierten Speicherlösung – selbst dann alle wichtigen Informationen verfügbar, wenn ein Patient weder die elektronische Gesundheitskarte noch einen Ausdruck seines Medikationsplanes bei sich hätte. Oberste Priorität müsse dabei der Datenschutz haben: „Nur der Patient selbst entscheidet, wer welche Informationen einsehen kann und darf“, so Dormann. Für den behandelnden Arzt sei es allerdings durchaus hilfreich, beispielsweise nähere Angaben zu Diagnosen zu haben. Gleichzeitig würde sich mit einer Speicherung der Patientendaten nicht zuletzt auch die Frage nach der Synchronisation erübrigen.

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