Ab Juli 2025 Pflicht: TI für Pflegeeinrichtungen
11.07.2024 - Für den TI-Anschluss benötigen Pflegeeinrichtungen zwei Chipkarten, die aktuell sogar refinanziert werden.
Die Telematikinfrastruktur (TI) sorgt für einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten. Die Vorteile: weniger Bürokratie, bessere Behandlungsmöglichkeiten und Zeitersparnis für das Pflegepersonal. Wer bisher nicht an die TI angeschlossen ist, sollte jetzt die Weichen stellen: Ab Juli 2025 wird die Anbindung für Pflegeeinrichtungen verpflichtend.
Um sich an die TI anzuschließen, sind eine SMC-B Card (Institutionsausweis) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig. Die beiden Chipkarten erhalten Pflegeeinrichtungen zum Beispiel bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Die Kosten für die Ausweise kann man sich ganz einfach erstatten lassen: Die SMC-B Card und bis zu zwei eHBAs pro Einrichtung werden aktuell refinanziert.
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