IT & Kommunikation

Die elektronische Patientenakte ist nur der Anfang

29.10.2021 - Die Telematikinfrastruktur und ihre Tools verbessern die Kommunikation und den Datenaustausch innerhalb des Krankenhauses wie auch zwischen den Einrichtungen und Sektoren.

Die Zeit drängt: Bis Ende 2021 müssen die stationären Bereiche der Krankenhäuser in der Lage sein, mit der elektronischen Patientenakte (ePA) arbeiten zu können und dort Dokumente einzustellen. Dazu sind sie gemäß § 341 Abs. 7 SGB V verpflichtet. Daher gilt es nun zu klären, welche Auswirkungen die ePA auf die Prozesse im Krankenhaus hat. Muss der interne Behandlungsprozess neu aufgesetzt werden? Was bedeutet die ePA für die Rollen und Verantwortlichkeiten im Krankenhaus?

Die technischen Voraussetzungen sind klar: Um die ePA zu nutzen, werden ein Zugang zur Telematikinfrastruktur, ein Konnektor-Upgrade (Version PTV4 für ePA 1.1 bzw. PTV5 für ePA 2.0) sowie ein Update der Krankenhausinformations- oder ggf. Archivsysteme benötigt.
Für Aufnahme und Entlassung ­relevant Seit Anfang 2021 stellen die Krankenkassen den gesetzlich Versicherten die elektronische Patienten­akte als App für Smartphone und Tablet bereit. Die Privatversicherten werden in den kommenden Jahren folgen. Die ePA wird von den Versicherten selbst geführt. Sie entscheiden, ob sie die ePA nutzen wollen, welche Dokumente dort eingestellt werden und wer Zugriff auf ihre medizinischen Daten erhält.

Die Krankenhäuser benötigen für die ePA also eine Zugriffsberechtigung des Versicherten. Diese können die Versicherten bei der Aufnahme ins Krankenhaus über ihr Smartphone, am Kartenlesegerät oder an einem Patientenportal erteilen. Die Berechtigung gilt für das gesamte Krankenhaus und kann zeitlich befristet werden.
Im nächsten Schritt lädt dann beispielsweise der Case Manager die relevanten Dokumente aus der ePA in das Krankenhausinformationssystem. Über das Krankenhausinformationssystem wird wie gewohnt die weitere Behandlung der Versicherten dokumentiert. Die elektronische Patientenakte ist also vorrangig eine Sekundärdokumentation, die über die Telematikinfrastruktur krankenhaus- und sektorenübergreifend genutzt werden kann; sie bildet also die Brücke zum niedergelassenen Bereich.

Der Konsiliarcharakter der ePA kommt dann erneut bei der Entlassung zum Tragen. Das Krankenhaus kann den Entlassbrief und weitere Dokumente, die für die Weiterbehandlung der Versicherten wichtig sind, in die ePA einstellen. Hierfür bietet es sich an, vorab einen Satz von Dokumenten zu definieren, die standardmäßig in die ePA geladen werden. Auch eine automatisierte Übernahme von Dokumenten aus den Archivsystemen des Krankenhauses in die ePA ist denkbar.

Die nächsten Ausbaustufen der ePA

Aber das ist nur der Anfang. Mit jeder Ausbaustufe wird die ePA noch mehr Möglichkeiten für Krankenhäuser bieten. Im Januar 2022 beginnt bereits die zweite Ausbaustufe der ePA. Dann werden weitere Sektoren wie die Pflege, Hebammen und Entbindungshelfer oder der Öffentliche Gesundheitsdienst für die ePA zugriffsberechtigt sein. Und auch strukturierte Daten wie der Impfpass oder der Mutterpass werden in die ePA integriert.

In der dritten Ausbaustufe der ePA ab Januar 2023 sollen dann auch genormte Laborberichte (nach LOINC) und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus zur Verfügung stehen. Ebenfalls ist eine Standardisierung des Pflegeüberleitungsbogens vorgesehen.
Außerdem gibt es ab der ePA 2.0 ein neues Berechtigungskonzept. Beim sogenannten mittelgranularen Berechtigungsmanagement können die Versicherten den Zugriff auf verschiedene Fachgebietskategorien (wie Krankenhaus, Hausarzt, Psychotherapie) oder Dokumentenkategorien (wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz) erlauben. Diese Art der Berechtigungsvergabe kann auch vor Ort im Krankenhaus beim Aufnahmegespräch oder eigenständig vom Patienten am Patientenportal durchgeführt werden. Bei der feingranularen Berechtigung lässt sich der Zugriff sogar auf einzelne Dokumente einschränken. Diese Art der Berechtigungsvergabe ist vom Patienten eigenständig per App an seinem eigenen Smartphone, Tablet oder ab Januar 2022 auch per Anwendung auf dem Notebook oder Desktop-PC vorzunehmen.

Reibungsloser Datenaustausch dank Standardisierung

Die Integration strukturierter Daten (wie Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft) in die ePA 2.0 stellt einen Meilenstein dar. Denn diese medizinischen Informationsobjekte (MIO) sind interoperabel, also für jedes System lesbar und bearbeitbar. Solche strukturierten Daten können vom Krankenhausinformationssystem dann auch automatisiert ausgelesen werden. Im Rahmen der krankenhäuslichen Versorgungen werden insbesondere die MIOs des Krankenhaus-Entlassbriefs und des Pflegeüberleitbogens zu einer spürbaren Verbesserung der Informationslage führen.

Das klingt alles sehr technisch, hat aber große Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem. Die Interoperabilität sorgt dafür, dass medizinische Informationen über verschiedene Abteilungen, Einrichtungen und sogar Sektoren hinweg ausgetauscht werden können. Eine engere Abstimmung zwischen allen Beteiligten verbessert in erster Linie die Behandlung der Versicherten. Zudem spart sie Kosten, da etwa Doppeluntersuchungen und auch Doppeldokumentationen vermieden werden. Digitalisierung und Standardisierung tragen also dazu bei, dass sich die medizinische Versorgung insgesamt verbessert.

Die ePA macht die Versicherten zu Akteuren

Das Besondere an der ePA: Mit ihr werden die Patienten in die Kommunikation einbezogen. Die Versicherten führen ihre elektronische Patientenakte selbst und haben die Hoheit über ihre Daten. Dadurch können sie auch zur Mitwirkung motiviert werden, was beispielsweise bei Disease-Management-Programmen (DMP) für chronisch Kranke wichtig ist. Denn in Zukunft sollen auch Daten aus diesen Programmen als MIO in die ePA übernommen werden können. Die Behandelnden haben dann z. B. die Möglichkeit, den Teilnehmern am DMP „Diabetes Typ 2“ Daten zur Verfügung zu stellen und damit ihre Compliance zu stärken.

Dank der ePA liegen den Versicherten alle relevanten Daten zu ihrer Gesundheit vor. Sie verfügen über dieselben Informationen wie ihre Ärzten und können daher auf Augenhöhe mit ihnen sprechen. Die Behandelnden werden so immer mehr zu Beratern. Und die Versicherten übernehmen stärker die Verantwortung für ihre Gesundheit und werden zu Akteuren im Gesundheitswesen.

Digitalisierung durch Gematik und Telematikinfrastruktur

Die ePA ist allerdings nur eine von vielen Anwendungen, die die Krankenhäuser nach dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Die Gematik hat beispielsweise Standards für Schnittstellen speziell für Krankenhäuser definiert: ISiK (informationstechnische Systeme in Krankenhäusern). Über diese Schnittstelle können künftig Gesundheitsdaten ausgetauscht werden, sowohl zwischen Abteilungen als auch über Einrichtungsgrenzen hinweg. Aktuell erproben sieben Krankenhäuser in Deutschland diesen neuen Standard.

Die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bietet die Möglichkeit, medizinische Dokumente verschlüsselt und sicher per E-Mail zu versenden. Neu hinzu kommen wird auch der TI-Messenger, über den Kurznachrichten versendet und damit Fragen in Echtzeit geklärt werden können.


Autor:
Charly Bunar, strategischer Produktmanager für die elektronische Patientenakte, Gematik GmbH, Berlin

Weitere interessante Beiträge finden Sie in der aktuellen Sonderausgabe M&K kompakt Medica 11/2021

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