Digitalisierung als Konjunkturprogramm
Erstmals unterstützt der Bund unmittelbar die Krankenhäuser bei der Finanzierung ihrer Investitionen.
So umfasst das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Fördermittel über drei Mr. €, die 70% des Gesamtbetrags ausmachen sollen. Über eine Ko-Finanzierung durch die Länder oder den Träger erhöht sich das Förderungsvolumen auf 4,3 Mrd. €.
Anschub zur Digitalisierung
Der Gesetzgeber fördert auf diese Weise notwendige Investitionen zur Digitalisierung und Modernisierung der Notfallkapazitäten. „In der Corona-Pandemie ist die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sehr deutlich geworden“, so Patrick Miljes, Bereichsleiter Firmenkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). „Die Mittel, die aus dem Rettungsschirm, beispielsweise für die Freihaltung von Betten gezahlt wurden, hatten jedoch keine Wirkung auf den grundsätzlichen Investitionsstau in den Häusern.“
Dass die Einrichtungen jetzt Unterstützung bei der Investition in ihre Digitalisierung erhalten können, begrüßt der Bankexperte: „Das Krankenhaus der Zukunft muss digital fit sein und dabei geht es nicht nur um moderne Behandlungsmethoden, effiziente Prozesse oder die Vernetzung mit anderen Leistungserbringern. Fachkräfte werden in diesem Sektor noch lang umkämpft sein. Wer hier zeitgemäße Arbeitsabläufe bieten kann, wird es leichter haben, Arbeitnehmer zu finden und zu halten.“
Im Fokus der förderfähigen Investitionen stehen Maßnahmen, die auf die Digitalisierung der Infrastruktur der Einrichtung zielen. Die also beispielsweiseeine Verbesserung der Ablauforganisation, der Kommunikation oder der internen und sektorenübergreifenden Versorgung ermöglichen. Auch Robotik und High-Tech-Medizin zählen dazu. 15% der beantragten Fördermittel sind dabei zwingend in die IT- und Cybersicherheit zu investieren. „Allein diese Komponente zeigt, dass Digitalisierung nicht als Einzelprodukt betrachtet werden darf“, so Miljes.
Digitalisierung als Bestandteil der Gesamtstrategie
Aus seiner Sicht sollte Digitalisierung nicht singulär in der Zuständigkeit einer IT-Abteilung liegen. Vielmehr gelte es jetzt, sich mit dem jeweiligen Schwerpunkt des Hauses gezielt in einem Gesamtkonzept für die Zukunft aufzustellen. „Digitalisierungsprojekte gehören in die Unternehmensstrategie und damit auch in eine Gesamtstrategie für die Investition in betriebliche Abläufe oder die Modernisierung der eigenen Einrichtung.“ Auch einzelne Anwendungen, die der Markt bietet, gilt es auf den konkreten Nutzen und die Anwendbarkeit für die gesamte Einrichtung hin zu prüfen.
Die Länder können die Fördermittel bis Ende 2021 für die Krankenhausträger beantragen. Der Beginn der Umsetzung soll dann in einem Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. „Krankenhäuser sollten diese Chance nutzen. Wir unterstützen gerne bei der Erstellung einer gesamthaften Investitionsstrategie“, so Miljes. Nicht zuletzt beinhaltet das KHZG auch einen Sanktionsmechanismus: Führt eine Einrichtung keine Investitionen durch, gilt ab 2025 ein Abschlag von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrages für jeden voll- und teilstationären Fall.
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