Digitalisierung ante portas? Experten diskutieren beim DGIMTalk zur elektronischen Patientenakte (ePA)
28.06.2023 - Vor wenigen Tagen ist der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums publik geworden.
Eine zentrale Rolle nimmt darin die elektronische Patientenakte (ePA) ein, die die Krankenkassen allen Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, bis Januar 2025 zur Verfügung stellen sollen. Ziel ist es laut Referentenentwurf außerdem, dass die ePA Daten zur Medikation, Laborbefunden, für den medizinischen Notfall und aus stationären Behandlungen enthalten soll. Wie bewerten Ärzt*innen, die in ihrer täglichen Arbeit auf die schnelle Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten ihrer Patient*innen profitieren können, den Entwurf? Darüber diskutieren Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) am Montag, den 3. Juli 2023 beim DGIMTalk mit Verantwortlichen der Kassenärztlicher Bundesvereinigung, von Universitätskliniken und Krankenkassen.
Seit dem Jahr 2021 haben gesetzlich Versicherte den Anspruch, eine ePA bei ihrer Krankenkasse zu erhalten. Bis Anfang 2023 hatten davon laut Angaben der Unternehmensberatung McKinsey aber gerade einmal 595 000 Versicherte – weniger als 1 Prozent aller Versicherten – Gebrauch gemacht. (1) „In der bisherigen Form ist die ePA nicht der erhoffte Gamechanger, da sie kaum verbreitet und auch noch zu unbekannt ist“, sagt PD Dr. med. Sebastian Spethmann, Vorsitzender der DGIM-AG Digitale Versorgungsforschung.
Dies soll das aktuell in Bearbeitung befindliche Digital-Gesetz nun ändern. Der Referentenentwurf weist der ePA eine zentrale Rolle zu und sieht eine Opt-out-Regelung sowie eine größtenteils automatisierte Befüllung mit strukturierten Daten vor, angefangen beim digitalen Medikationsplan. „Wir begrüßen es, dass mit dem Entwurf aus dem Hause Karl Lauterbach nun Fahrt in die Verbreitung der ePA kommt“, erklärt Digital-Experte Spethmann, der auch stellvertretender Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin am Deutschen Herzzentrum der Charité, Campus Charité Mitte in Berlin ist.
Wie sieht es mit der Akzeptanz bei Ärzt*innen aus?
Ob die elektronische Patientenakte zum Erfolg wird, hängt laut Spethmann stark davon ab, wie einfach und intuitiv sie zu handhaben sei. „Hausärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen sowie fachärztliche Niedergelassene haben andere Anforderungen und auch Aufgaben im Umgang mit der ePA als zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen“, stellt der Berliner Experte fest. Während die einen idealerweise große Teile der Krankengeschichte der Patient*innen und Befunde erstellen und in die ePA einpflegen, sei für die anderen die schnelle und einfach zu erfassende Verfügbarkeit relevanter medizinischer Informationen entscheidend.
Bis zum 15. Januar 2025 haben die Krankenkassen Zeit, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen, so der Entwurf des Digital-Gesetzes. „Der Zeitplan ist ehrgeizig, die digitale Akte in rund 18 Monaten ‚auf die Schiene‘ zu setzen“, so Spethmann. Der Berliner Experte sieht in dieser Zeit weiteren Gestaltungsspielraum. „Als DGIM haben wir uns bereits mit Vorschlägen zu den ePA-Inhalten an der Einführung beteiligt.“(2) Darin hatte die DGIM unter anderem vorgeschlagen, Entlassbriefe zu stationären Behandlungen in der ePA zu hinterlegen – eine Anregung, die sich nun auch im Referentenentwurf wiederfindet. „Es freut uns, dass das Ministerium unsere Empfehlungen aufgegriffen hat.“ Auch den weiteren Prozess wolle man konstruktiv begleiten, damit dieses Kernstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen für Versicherte wie auch in der Versorgung in Klinik und Praxis Tätige ein Erfolg werde.
Die DGIM widmet der elektronischen Patientenakte daher am 3. Juli 2023 um 18 Uhr eine Sendung im DGIMTalk. Dort diskutiert PD Dr. med. Sebastian Spethmann mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ärzteschaft, Universitäten und Krankenkassen über unterschiedliche Anforderungen und Blickweisen auf die ePA.
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