Digitalisierung in der Pflege stockt
14.02.2024 - Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege stellt klar: Hürden für den Abruf der Fördergelder sind zu hoch.
Die DAK-Gesundheit Pflegekasse beklagt einen mangelnden Abruf der Fördergelder zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege. Nur 32 Prozent der Gelder seien abgerufen worden, von denen 95 Prozent bewilligt wurden.
Aus Sicht des Bündnisses Digitalisierung in der Pflege zeigen die Zahlen in aller Deutlichkeit mehrere und teilweise strukturelle Hemmnisse, die eine Digitalisierung der Pflege bislang ausbremsen.
Die Zurückhaltung, mit der Einrichtungen und Dienste dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) begegnen, begründet das Bündnis u.a. mit der derzeit fehlenden TI-Vergütungsvereinbarung. Warum sollte sich eine Pflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur anschließen, wenn sie nicht weiß, welche der damit verbundenen Maßnahmen refinanziert werden? Auch die technische Entwicklung ist noch mitten im Prozess. Eine Einrichtung oder ein Pflegedienst haben keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden kann.
In Bezug auf den mangelnden Abruf der Fördergelder zur Digitalisierung stellt das Bündnis klar, dass Einrichtungen und Dienste 18.000 Euro selbst aufbringen müssen, um die volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.
Es reicht aus Sicht des Bündnisses bei Weitem nicht aus, die Einrichtungen und Dienste besser über Fördermöglichkeiten zu informieren, wie das die DAK vorschlägt. Stattdessen sind die strukturellen Digitalisierungs-Hemmnisse zu beseitigen, insbesondere bei der regelhaften Refinanzierung „digitaler“ Betriebskosten. Im Bündnis ist man sich einig, dass die Hürden zur Digitalisierung in der Pflege gesenkt werden müssen. Die unzureichende Refinanzierung ist eines der größten Hemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung.
Als Lösung schlägt das Bündnis eine Digitalisierungspauschale vor, die entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz anfiele. Dazu müsste eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI erfolgen.
Außerdem ist nach Ansicht des Bündnisses eine Ergänzung der Kostenanteile (Investitions-, Betriebs- und Personalkosten) auf eine angemessene digitale Ausstattung und Infrastruktur im Sozialgesetzbuch V (häusliche Krankenpflege) erforderlich.