Gesundheitspolitik

Empfehlungen des Nationalen Krebsplans

05.06.2012 -

Mitte Februar haben sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und die zuständigen Spitzenorganisationen getroffen, um das weitere Vorgehen zur gesundheitspolitischen Umsetzung der bislang im Nationalen Krebsplan erarbeiteten Empfehlungen abzustimmen.

Am Umsetzungsprozess beteiligt sind die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutschen Krankenhausgesellschaft und die Vertretung der Patientenorganisationen auf Bundesebene.
Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs in Deutschland die zweithäufigste Todesursache; 2010 verstarb jeder Vierte daran. Nach aktuellen Zahlen aus dem RKI erkrankten 2008 rund 470.000 neu an Krebs, d. h. 43.000 mehr als im Jahr 2006. Hinter diesen nüchternen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Über 100 vorliegende Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zeigen auf, wie sich die Krebsfrüherkennung und Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland bestmöglich und patienten­orientiert weiterentwickeln lässt.

In einer Gemeinsamen Erklärung verständigten sich die Beteiligten darauf, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen.

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Weiterentwicklung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Eine bessere Information der Versicherten und regelmäßige persönliche Einladungsschreiben sollen die Früherkennung stärken. Das BMG prüft zudem, inwieweit organisierte Screenings bundesweit einheitlich durchführbar sind. Für die Qualitätssicherung und Erfolgskon­trolle der Krebsfrüherkennung stellen die Länder eine flächendeckende und vollzählige epidemiologische Krebsregistrierung sowie die Mitwirkung der Krebsregister sicher.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität. Priorität bei den beschlossenen Maßnahmen hat der flächendeckende Ausbau von klinischen Krebsregistern. Das BMG bereitet eine gesetzliche Regelung für eine flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister vor.

Um die in der Krebsversorgung tätigen Leistungserbringer stärker von bürokratischen Pflichten zu entlasten, soll der Dokumentationsaufwand reduziert und die Anforderungen so weit wie möglich vereinheitlicht werden. An der Entwicklung einer datensparsamen Tumordokumentation sollen alle im Gesundheitswesen beteiligten Normgeber mitwirken. Dazu soll auch eine gemeinsame Plattform eingerichtet werden.

 

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