Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand
Gesetz ist nicht zufriedenstellend
„Mit dem am 23.3. verabschiedeten Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand können wir leider nicht zufrieden sein“, erklärte Wolfgang Schuster, Landrat des Lahn-Dill-Kreises.
Der Erlösverlust der Lahn-Dill-Kliniken betrage durch die Absage geplanter Operationen rund fünf Mio. Euro pro Monat. Nach einer ersten Bewertung des Gesetzes sei es äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Effekt und die zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden. "Eine Wertschätzung der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter sieht anders aus“, so der Landrat.
Über die Hälfte der geplanten OPs wurden abgesagt. Die restlichen Operationen seien medizinisch dringend notwendig. „Bestraft werden nun insbesondere die Krankenhäuser, die zeitnah dem Aufruf des Bundesgesundheitsministers gefolgt sind und Kapazitäten freigeräumt haben“, sagte Tobias Gottschalk, Geschäftsführer der Lahn-Dill-Kliniken. „Die Lahn-Dill-Kliniken sind zum Glück stabil aufgestellt und haben mit dem Lahn-Dill-Kreis einen starken Träger hinter sich, so dass wir diese Krise aus eigener Kraft bewältigen können.“
Problematisch sei vor allem, dass am komplexen Abrechnungssystem weiter festgehalten wird. „Wir hätten uns sehr gewünscht, dass die zugesagten Sofortmaßnahmen transparent und nachvollziehbar im Sinne des versprochenen Schutzschirms umgesetzt werden“, sagte Tobias Gottschalk. Stattdessen erfordert das Gesetz zusätzliche Bürokratie, die vom Klinikpersonal erledigt werden muss. „Und das in Zeiten, in denen man die Arbeitskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend in der Patientenversorgung benötigt“, so Gottschalk.
„Aus unserer Sicht muss das Gesetz nachgebessert werden“, sagte Landrat Wolfgang Schuster. Er werte auch das Statement der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht als Zustimmung zum Gesetz. „In der Bevölkerung ist momentan eine große Verunsicherung. Diese wollte man aus meiner Sicht nicht durch einen Streit um die Finanzierung weiter anheizen. Die DKG sagt eindeutig, dass alle Maßnahmen immer unter dem Vorbehalt stehen, dass sie ständig überprüft werden.“