Für die 2. Welle gut gerüstet
Thüringer Krankenhäuser sehen sich für die 2. Welle der Corona-Pandemie gut gerüstet und fordern von der Politik schnellstmögliche Rahmenbedingungen.
„Die steigende Zahl der Coronainfektionen zeigt, dass die zweite Welle nicht mehr aufzuhalten ist. Die Thüringer Krankenhäuser haben bereits in der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr 2020 ihre Flexibilität unter Beweis gestellt und mit einem Höchstmaß an Zuverlässigkeit die Versorgung abgesichert. Sie werden sich auch bei der derzeitigen zweiten Welle dieser Verantwortung mit einem Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Versorgungssicherheit stellen“, so Dr. Gundula Werner, Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. anlässlich der heutigen virtuellen Mitgliederversammlung.
Die Krankenhäuser benötigen jedoch von der Bundespolitik nun schnellstmöglich verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie die Patientenversorgung in dieser besonderen Phase auch weiterhin sichern können. Die Liquiditätshilfen durch Zahlung einer Freihaltepauschale sind zum 30. September 2020 ausgelaufen, zugleich steigt seit Oktober 2020 die Anzahl der stationär behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten in den Intensiveinheiten der Krankenhäuser stark an. Diese beiden gegenläufigen Entwicklungen passen nicht zusammen, die Politik muss finanziell nachsteuern und den Krankenhäusern kurzfristig finanzielle Planungssicherheit und weniger Bürokratie garantieren. Der Gesetzgeber ist daher gehalten, die Versorgungsrealität durch die Verlängerung der bereits im Frühjahr bewährten Finanzierungshilfen abzusichern“, so beschreibt Dr. Gundula Werner den kurzfristigen politischen Handlungsbedarf der Politik. Der finanzielle Rahmen muss für die nächsten Wintermonate, in denen die Herausforderungen der Pandemie nochmals deutlich zunehmen wer-den, verlässlich gestaltet sein, und zwar weit in das Jahr 2021 hinein.
Die Krankenhäuser brauchen außerdem ein Höchstmaß an Flexibilität beim Personaleinsatz, um bestmöglich die Versorgung sicherzustellen. Pauschale regulatorische Einschränkungen - ohne Rücksicht auf den tatsächlichen, höchst unterschiedlichen Versorgungsbedarf - sind ein großes Hindernis. Die Personaluntergrenzen-Verordnung muss daher weiterhin ausgesetzt werden. Weniger Bürokratie und weniger Regulierung zugunsten der Patientenversorgung, dies gilt insbesondere in der derzeitigen Pandemiephase.
Für alle Krankenhäuser sei es zudem von essentieller Bedeutung, dass stets genügend Kapazitäten an Coronatests zur Verfügung stünden. Dies betreffe die PCR Tests genauso wie die neuen Anti-gen-Schnelltests. Werner hob zudem hervor: „Die Teamleistung ist der Schlüssel zum Erfolg. Krankenhäuser, Politik und Krankenkassen müssen im Schulterschluss ihren Teil dazu beitragen, die Pandemie zu bewältigen. Dafür müsse der Gesetzgeber nun schnell den Rahmen schaffen. Die Krankenkassen müssten die Krankenhäuser von MDK- Prüfungen entlasten sowie Rechnungen pünktlich und anstandslos bezahlen“. Ihre Kernforderungen zum kurzfristigen ordnungspolitischen Handlungsbedarf hat die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. heute im Rahmen eines 4-Punkte-Katalogs an die Bundespolitik vorgestellt (Anlage). Darüber hinaus richtet die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen auch zwei zentrale Forderungen an den Freistaat Thüringen, dies betrifft den Ausbau der Testkapazitäten sowie insbesondere die Unterstützung der Krankenhäuser durch Bereitstellung von Geldern im Landeshaushalt 2021 zur Co-Finanzierung von Projekten des Krankenhauszukunftsfonds.
4-Punkte-Programm zur Unterstützung und Absicherung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie
Die Corona-Krise verschärft sich derzeit und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der COVID-19- Patienten in den nächsten Wochen weiter stark zunimmt. Damit sich die Krankenhäuser in den kommenden Wochen und Monaten mit aller Kraft auf die Behandlung und Versorgung ihrer Patienten konzentrieren können, muss der Bundesgesetzgeber die folgenden vier Punkte umgehend umsetzen:
- Liquiditätssicherung der Krankenhäuser
Die Liquidität der Krankenhäuser muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein: Dazu müssen die Freihaltepauschalen ab sofort für die Dauer der Pandemie wieder eingeführt werden. Damit würde gewährleistet, dass die Krankenhäuser auch dann genug Geld zur Bezahlung von Personal- und Sachkosten zur Verfügung haben, wenn z.B. in einzelnen Stationen die Behandlung reduziert werden muss, um Personal bei der Versorgung von schwer kranken COVID-19-Patienten auf anderen Stationen einsetzen zu können.
2. Beibehaltung der Zahlungsfrist von 5 Tagen
Die Krankenkassen müssen dauerhaft in der Pandemiesituation zur Einhaltung einer Zahlungsfrist von fünf Tagen verpflichtet werden. Die bisher vorgesehene Begrenzung dieser Regelung auf das Jahr 2020 muss gestrichen werden.
3. Beibehaltung der MD-Prüfquoten von maximal 5%
Die im Frühjahr 2020 beschlossene Absenkung der Quote für MD-Prüfungen von 12,5 % auf 5 % pro Quartal hat das Personal der Krankenhäuser deutlich entlastet, ist aber bis Ende 2020 befristet. Die abgesenkte Quote muss daher dauerhaft oder zumindest bis Ende 2021 fortgelten.
4. Regulatorische Hürden abbauen - Pflegepersonaluntergrenzen aussetzen
Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen ab sofort ausgesetzt werden, damit die Krankenhäuser die notwendige Flexibilität erhalten, um möglichst viele COVID-19-Patienten behandeln zu können. Darüber hinaus fordert die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen den Freistaat auf, auf Basis der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen folgende unterstützende Maßnahmen unverzüglich anzugehen:
a. Forderung an den Freistaat Thüringen: Testkapazitäten ausbauen – Gesundheitsämter mit zeitnahen Informationen unterstützen
Die Landeskrankenhausgesellschaft fordert vom Freistaat Thüringen, sich weiterhin für die Bereitstellung ausreichender Testkapazitäten einzusetzen und auch die Kooperation mit benachbarten Bundesländern in Erwägung zu ziehen. Die Gesundheitsämter brauche eine valide Entscheidungsgrundlage. Sie müssen durch das Sozialministerium kontinuierlich und verlässlich informiert werden, damit sie handlungsfähig sind und gesicherte Entscheidungen treffen können. Krankenhäuser benötigen zudem eine deutlich schnellere Beauftragung der Testungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
b. Investitionsoffensive des Freistaates Thüringen starten – Krankenhauszukunftsfonds nutzen Mit dem Krankenhauszukunftsfonds soll die Digitalisierung der Krankenhäuser vorangebracht werden. Inklusive der für den Freistaat Thüringen vorgesehenen Bundesmittel stehen für 2021 insgesamt rund 113 Mio. € zur Verfügung. Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, die darin enthaltenen dringend benötigen investiven Mittel der Co-Finanzierung in Höhe von 34 Mio. € für die digitale Ertüchtigung der Krankenhäuser bereitzustellen und in den Landeshaushalt 2021 einzustellen. Eine der Lehren der Pandemie ist, dass die Krankenhäuser finanzielle Unterstützung für die digitale Aufrüstung und Verbesserung der Cyber-Sicherheit benötigen.
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