Geplante Vorhaltefinanzierung geht in die völlig falsche Richtung
17.01.2024 - Keine Abkehr vom Fallpauschalensystem und keine Entökonomisierung – Simulation zeigt Fehlsteuerungen der geplanten Vorhaltefinanzierung auf
Die Vorhaltefinanzierung soll ein Kernbaustein der geplanten Krankenhausreform sein. Dazu wurde eine Simulationsstudie durch vebeto erstellt, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz am 16.01.2024 präsentierte.
„War das Fallpauschalensystem schon eine Herausforderung für die Krankenhäuser, wird sich die Komplexität künftig deutlich erhöhen: Mit dem Vorhaltebudget wird das System um eine zusätzliche Finanzierungskomponente ergänzt“, so die stellvertretende BKG-Geschäftsführerin Christina Leinhos. Und weiter: „Dadurch, dass das Vorhaltebudget pro Fall errechnet wird und damit von den Kliniken weiterhin fallbezogen erwirtschaftet werden muss, können wir keine ‚Entökonomisierung‘ für die Krankenhäuser erkennen.“
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Landesgruppe Bayern des Verbands der Krankenhausdirektoren (VKD) rechnen damit, dass im Zusammenwirken von Krankenhauscontrolling und den Behandlungsbereichen im Krankenhaus die erlösorientiere Versorgungsplanung sogar noch weiter zunehmen könnten. Erlösschwankungen sollen in einem Korridor ausgeglichen werden, dieser Mechanismus kann aber auch Fehlanreize schaffen und widerspricht dem Ziel der Krankenhausreform eine Leistungskonzentration zu erreichen.
„Da der jährlich auf Landesebene ermittelte Vorhaltebetrag von den Fallzahlen im Land direkt abhängig ist, kann eben nicht von einer abgesicherten Vorhaltefinanzierung gesprochen werden. Es kommt auch kein zusätzliches Geld ins System und damit auch nicht mehr Mittel bei kleinen Krankenhäusern an“, betont Dr. Thomas Weiler, VKD-Landesvorsitzender. „Eine Existenzgarantie für kleine Kliniken, wie dies Bundesgesundheitsminister Lauterbach postuliert, ist die Krankenhausreform damit jedenfalls nicht.“
Notwendig wäre aus Sicht von BKG und VKD ein Finanzierungsmodell, das die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellt, besonders komplexe Strukturen der Maximalversorgung sichert und Leistungsbereiche mit hohen Fallzahlschwankungen, wie z. B. in den Fachabteilungen Pädiatrie, Geburtshilfe sowie Intensiv- und Notfallmedizin stabilisiert. „Die Kalkulation der sogenannten Vorhaltebudgets muss auf der Basis der tatsächlich anfallenden Vorhaltekosten der einzelnen Leistungsgruppen gemäß den gesetzlich geforderten und einzuhaltenden Qualitätskriterien erfolgen. Diesem Anspruch wird die Vorhaltefinanzierung, wie sie derzeit nach dem Eckpunktepapier von Bund und Ländern geplant ist, nicht gerecht“, betonen Leinhos und Dr. Weiler abschließend. „Zudem wirkt die Vorhaltevergütung erst im Jahr 2028. Deswegen braucht es dringend ein Vorschaltgesetz, um die Durststrecke für die Krankenhäuser zu überwinden und diese jetzt zu stabilisieren.“
Zum Hintergrund:
Die vebeto-Simulationsstudie bewertet verschiedene Entwicklungsszenarien für ein fiktives, kleines Krankenhaus und betrachtet die Effekte, die die Vorhaltefinanzierung dabei jeweils entfalten. Die Studie basiert auf dem aktuellen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Dieser Entwurf basiert auf dem Eckpunktepapier von Bund und Ländern zur Krankenhausreform vom 10.07.2023.
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