Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben
13.02.2012 -
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat jedem politischen Ansatz, originäre Heilkunde im Sinne von Substitution eigenverantwortlich in die Hände von Nicht-Ärzten zu legen, eine klare Absage erteilt.
Es sei paradox, Ärzte ausgerechnet von jenen Tätigkeiten entlasten zu wollen, für die sie jahrelang unter erheblichem Aufwand ausgebildet wurden und für die nur sie die entsprechende Qualifikation besäßen, so Reinhardt mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Richtlinie zur Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellprojekten.
Es müsse weiterhin in der alleinigen Kompetenz des Arztes liegen, unter seiner Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn in Modellen erprobt werde, wie in diesem Sinne Delegation weiter ausgebaut werden könnte. Die weitere Qualifikation von Pflegeberufen in diesem Kontext sei ausdrücklich sinnvoll, um Ärzte angesichts der zunehmenden Arbeitsverdichtung zu entlasten. „Wer sie jedoch wirklich und nachhaltig entlasten will, sollte vorrangig daran arbeiten, die überbordende Bürokratie zu zügeln."
Angesichts des Beschlusstextes müsse sich der G-BA auch weitere kritische Fragen gefallen lassen: „Ist mit den im Modellversuch vorgesehenen Maßnahmen die Grenze der Delegation ärztlicher Leistungen zur Substitution nicht teilweise überschritten? Kann das im Interesse qualitativ hochwertiger Patientenversorgung sein?" Zweifellos handele es sich bei der Richtlinie um eine Aufweichung der Qualitätskriterien, die nicht ohne Grund an die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten gestellt werden, machte der Hartmannbund-Vorsitzende klar.
Als konsequent wertete er in diesem Zusammenhang die klare Vorgabe, dass Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und selbstständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, dafür auch die rechtliche Verantwortung übernehmen müssten.
Kritisch sieht Reinhardt neben der teilweisen Übertragung ärztlicher Aufgaben auch die vorgesehene selbstständige Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln durch die Pflegekräfte, da unklar sei, aus welchen Mitteln diese für den vertragsärztlichen Bereich finanziert werden sollen. Vor diesem Hintergrund könne er vor allem den Vertragsärzten nur dazu raten, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen.