Herz-CTs als Kassenleistung werden sich so nicht durchsetzen können
09.01.2025 - Gut gemeint, doch nicht zu Ende gedacht und an der Realität vorbei – so lautet nach einer internen Umfrage das Urteil des deutschlandweiten Verbunds radiologischer und nuklearmedizinischer Praxen RG20 zur Etablierung des nicht-invasiven Herz-CT in der ambulanten Kassenmedizin.
Vor wenigen Tagen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) in einer Sitzung beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Abrechnung der Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) für niedergelassene Radiolog*innen möglich sein wird und die entsprechende Vergütungsziffer für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten vorgestellt. Bereits der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerten Kritik an der im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegten Summe, die sie für zu niedrig halten. Auch eine Umfrage innerhalb der RG20 unterstützt die Schlussfolgerung, dass sich das Herz-CT als Kassenleistung nicht in der Fläche durchsetzen wird, da die entsprechende Gegenfinanzierung fehle.
Teilgenommen an der nicht-repräsentativen Umfrage haben 32 Praxen mit durchschnittlich 9,3 KV-Sitzen. 22 von ihnen (69 Prozent) planen bisher, Herzbildgebung als Kassenleistung anzubieten und haben im Schnitt bereits 3,4 entsprechend hochqualifizierte Ärzt*innen im Team, die die neuen Anforderungen und Qualifikationen bereits aufweisen. Der Reality-Check zeigt zudem, dass mit 75 Prozent ein Großteil der Praxen (25/32), bereits über ein CT-Gerät verfügt, das technisch sogar deutlich über den von G-BA und EB-A definierten Anforderungen liegt, sie also bereits für ihre Patient*innen in Vorleistung gegangen sind. Nur 19 Prozent (6 der 32 befragten Praxen) erfüllen die Hardware-Voraussetzungen von G-BA exakt, zwei von ihnen haben noch kein Herz-fähiges CT.
„Die Ergebnisse unserer Umfrage bilden zum einen ab, dass die großen Praxen dank freiwilliger Vorfinanzierung sowohl technisch als auch personell schon jetzt exzellent auf das Angebot und die Durchführung von Herz-CTs vorbereitet sind und mehr als die gewünschte hohe Prozess- und Bildqualität bei gleichzeitig verminderter Strahlendosis gewährleisten können", so Prof. Dr. Henrik Michaely, Vorstand der RG20. „Die beschlossene Vergütung deckt jedoch weder eine Neuanschaffung des für die Untersuchung notwendigen Geräts noch dessen Unterhalt im laufenden Betrieb." Die mittlere Auslastung der bestehenden CT-Installationen wird im Rahmen der Umfrage personell und zeitlich mit durchschnittlich 88 Prozent angegeben. Relevante Fallzahlsteigerungen seien somit nicht zu erwarten. „Weil sich die Schere zwischen medizinischem Angebot und Bedarf und der gleichzeitig notwendigen Wirtschaftlichkeit weiter öffnet, befürchten wir, dass vielerorts für gesetzlich Versicherte gar keine oder zumindest deutlich weniger Herz-CTs als erwartet angeboten werden", so Michaely.
Grundgedanke der Aufnahme der speziellen Untersuchung in die vertragsärztliche Versorgung war, die Häufigkeit von Herzkatheterverfahren zu reduzieren und stattdessen die nichtinvasive diagnostische Bildgebung bei Patienten mit chronischem Koronarsyndrom zu etablieren. Michaely: „Ob sich die für die Patientinnen und Patienten weitaus schonendere, aber ebenso präzise Möglichkeit, koronare Herzerkrankungen auszuschließen, unter den gegebenen Umständen durchsetzen wird, halten wir für fraglich."
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