Isolationspflicht nicht voreilig aufgeben
22.11.2022 - Als „übereilt“ bezeichnet der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Entscheidung erster Bundesländer, die Isolationspflicht für COVID-19-Infizierte aufzuheben.
Der BDL fordert, in eine derart weitreichende Entscheidung, die Belange aller Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.
„Die Entscheidung für ein Ende der Isolationspflicht ist übereilt. Wir wissen noch zu wenig darüber, wie sich ein erneuter Anstieg der Neuinfektionen auswirkt. Dies gilt auch in Bezug auf neue Varianten wie BQ.1.1., die höher ansteckend sind und möglicherweise ein Immun-Escape-Phänomen zeigen. Solange die Bewertung der aktuellen Infektionslast in der Bevölkerung und auch die Diagnose von ‚Long COVID‘ auf unsicherer Grundlage erfolgt, sollten wir vorsichtig sein. Insbesondere dürfen wir sowohl Patienten mit einem schwachen oder unterdrückten Immunsystem wie auch die Menschen, die sich um sie kümmern, nicht aus dem Blick verlieren. Eine Überlagerung von Corona- und Grippewelle könnte die Gesundheitsversorgung auch im Winter 2022/23 an die Belastungsgrenze führen“, mahnt der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.
Bobrowski verweist auf ein weiteres Problem im Kontext der COVID-19-Regulierung: „Das Gebot, dass man mit einer Erkrankung zuhause bleibt, auch um andere zu schützen, wird gut akzeptiert. Eine neue Vorgabe, dass man nicht mehr zuhause bleiben muss, und trotzdem andere schützen soll, schafft Unsicherheiten. Das stärkste Signal, das von der Aufhebung der Isolationspflicht ausgeht, ist trügerisch – dass es nicht mehr so sehr auf das eigene Verhalten ankommt, um die Pandemie einzudämmen“, so Bobrowski.
Sowohl den Entscheidern als auch der breiten Bevölkerung falle es schwer, den aktuellen Entwicklungsstand der Pandemie realistisch einzuschätzen, da die Datenlage zu Infektionszahlen und -dynamik unzureichend sei. Der BDL-Vorsitzende wirbt daher dafür, von medizinischen Laien betriebene gewerbliche Testzentren zu schließen. SARS-CoV-2-Infektionstests sollten – wie zu Beginn der Pandemie – in die alleinige ärztliche Verantwortung gegeben werden, um das Monitoring entscheidend zu verbessern und so die Schutzmaßnahmen angepasst und ohne Kollateralschäden reduzieren zu können.