Gesundheitspolitik

IVKK zur Anhörung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz

18.10.2011 -

„Die medizinische Versorgung vor allem in Flächenregionen muss stabilisiert und zukunftsfest gemacht werden. Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Strukturen in diesem Bereich ist daher notwendig, in Teilen jedoch stark korrekturbedürftig." Das erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser (IVKK), Bernhard Ziegler, im Vorfeld der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz in dieser Woche.

Der IVKK ist als Vertretung des Managements der größten Trägergruppe im Krankenhausbereich zur Anhörung am 19. Oktober eingeladen. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Verbandes ist die absehbare einseitige finanzielle Bevorteilung der ambulanten Ärzte gegenüber den Kliniken.

„Gerade die kommunalen Krankenhäuser leisten einen wesentlichen, oft sogar den wichtigsten Teil der Versorgung auf dem Lande. Sie dürfen nach dem GKV-Finanzierungsgesetz nicht erneut geschwächt, sondern müssen ebenfalls gestärkt werden", forderte Ziegler. „Zumindest die vorgesehenen Kürzungen sind zurückzunehmen. Wer die Starken schwächt, gefährdet das ganze System!"

Zu Wettbewerbsverzerrungen könnten gerade für die kommunalen Krankenhäuser die geplanten neuen Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren führen. Auch dies träfe dann vor allem die Versicherten in den ländlichen Regionen, warnt der IVKK.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Ausgestaltung eines dritten Leistungssektors hochspezialisierter ambulanter Leistungen. Hier bestehe u.a. die Gefahr, dass damit das Leistungsspektrum von Krankenhäusern eingeschränkt werde. Auch die freie Arztwahl für die Patienten sei dann nicht mehr gewährleistet. Der IVKK gehe hier mit den Ländern konform, die für diesen neu zu schaffenden Bereich ein eigenes Gesetzgebungsverfahren fordern.

Die enorme Zahl kritischer Bewertungen und Stellungnahmen, die von Oppositionsparteien, Verbänden und Institutionen, aber vor allem auch von den Ländern im Vorfeld der Anhörung eingebracht wurden, zeige die hohe Komplexität des Bereichs, der hier neu geregelt werden soll, so Ziegler. Die Folgen der vielen, oft ineinander greifenden Vorschläge und Regelungen benötigten eine sorgfältige Abschätzung ihrer Wirkungen auf die Praxis. Leider sei das gerade für den sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung bisher nicht üblich, kritisierte der IVKK-Chef. „Gut gemeint ist leider selten gut gemacht." Ziegler bedauert in diesem Zusammenhang auch, dass die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates vom Bundesgesundheitsministerium vor der Anhörung bereits in weiten Teilen zurückgewiesen worden ist. Dazu gehören z.B. der Antrag, den bisherigen Rechtszustand hinsichtlich Gründung und Organisation Medizinischer Versorgungszentren in seiner jetzigen Form zu belassen, sowie die für die Krankenhäuser so wichtigen Anträge, Kostensteigerungen im Landesbasisfallwert verlässlicher abzubilden und die Grundlohnrate für 2012 nicht, wie geplant, zu mindern.

 

Kontakt

Interessenverband kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V - IVKK

Schiffbauerdamm 8
10117 Berlin

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