KBV-VV erwartet von Gematik einsatzfähige TI-Komponenten
04.03.2022 - Zur Einsatzfähigkeit von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) während ihrer heutigen digitalen Sitzung einstimmig folgende Resolution verabschiedet:
„Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erwartet von der Gematik, dass sie dafür Sorge trägt, dass diejenigen TI-Komponenten, die von der Gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind, auch uneingeschränkt einsatzfähig sind. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, drückt die Vertreterversammlung ihre Erwartung aus, dass die Gematik dafür Sorge trägt, dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird.
Bis zum Zeitpunkt der Herstellung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der entsprechenden TI-Komponenten geht die Vertreterversammlung der KBV weiterhin davon aus, dass diese – nebst ihren Funktionalitäten – nicht genutzt werden müssen, sofern hierdurch in den Praxen Schäden entstehen.
Sofern die KBV mit ihrer Forderung nach einer Übernahme der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der TI-Komponenten in der Gesellschafterversammlung der Gematik nicht durchdringen kann, fordert die Vertreterversammlung der KBV den Vorstand auf zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 25 SVHV in der Gematik noch gewahrt sind.“
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